Neue Hilfsprogramme der Bundesregierung starten

Wirtschaftsstabilisierungsfonds ermöglicht Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe
Quelle: Adobe Stock; © Romolo Tavani

Seit dem Ausbruch der weltweiten Corona-Pandemie haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder mit hoher Geschwindigkeit eine Vielzahl von Unterstützungsprogrammen für Freiberufler, Kleinunternehmen, Mittelständler und Großbetriebe beschlossen. Die ersten Mittel flossen bereits rund zwei Wochen nach dem Erlass der Kontaktbeschränkungen in Deutschland. Aber der wesentliche Teil dieser Hilfspakete lief zum Ende des Monats Juni aus. Daher folgen nun nach der Freigabe des Wirtschaftsstabilisierungsfonds teilweise noch umfangreichere Hilfsprogramme zur Überbrückungshilfe.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds bekommt EU-Genehmigung

Die EU-Kommission hat ihre Freigabe für die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erteilt. Folglich müssen Rekapitalisierungsmaßnahmen des WSF bis zu einem Volumen von 250 Mio. Euro sowie WSF-Garantien sind nun nicht mehr einzeln bei der EU-Kommission anzumelden. Die Anträge können direkt beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt werden. „Mit dem grünen Licht aus Brüssel können wir nun den Wirtschaftsstabilisierungsfonds schnell an den Start bringen. Damit können wir insbesondere größeren Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständlern noch besser durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Der WSF mit einem Gesamtvolumen von 600 Mrd. EUR dient der Stabilisierung von Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind und für die andere Hilfsmaßnahmen nicht greifen oder nicht ausreichen. Denn auch viele mittelständische Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich des WSF. Darüber hinaus können, unter bestimmten Voraussetzungen, auch kleinere Unternehmen Zugang zum Fonds erhalten.

Bis zu 400 Milliarden Euro sind für die Absicherung von Verbindlichkeiten durch Garantien des Bundes vorgesehen. Zudem stärkt der WSF mit bis zu 100 Milliarden Euro das unternehmerische Eigenkapital durch Maßnahmen der Rekapitalisierung. Dadurch hilft der Fonds den Unternehmen, ihre Kapitalbasis zu stärken und Liquiditätsengpässe zu überwinden. Weitere 100 Milliarden Euro sind zur Refinanzierung des ebenfalls zur Krisenbewältigung eingesetzten KfW-Sonderprogramms vorgesehen. Die für die Antragsbearbeitung und -entscheidungen erforderlichen Rechtsverordnungen zum WSF werden in Kürze veröffentlicht.

Neue Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe

Kleine und mittelständische Unternehmen können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Dafür  wurde die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestartet. Die Antragsstellung für die Hilfsprogramme selbst erfolgt über die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der Unternehmen. Die Registrierung ist ab sofort möglich. Nachdem die Registrierung erfolgt ist, können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Danach können die Auszahlungen an die Unternehmen bereits im Juli erfolgen. Die Überbrückungshilfe hat ein Volumen von 25 Mrd. EUR und wird von den Ländern administriert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

– 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
– 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
– 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

KfW vergibt rund 50 Mrd. EUR Kredite

Seit dem Beginn der Förderprogramme der KfW-Corona-Hilfe sind bei der KfW etwa 70.000 Kreditanträge in einem Gesamtvolumen von rund 50 Mrd. EUR eingegangen. 99 % der eingegangenen Anträge sind nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereits final entschieden. Das Zusagevolumen liegt bei 33,5 Mrd. EUR. Von den 70.000 Kreditanträgen haben 98,5 % ein Volumen von höchstens 3 Mio. EUR und summieren sich auf 19,5 Mrd. EUR. Diese im Vorfeld von den zwischengeschalteten Banken geprüften Anträge werden von der KfW ohne eigene weitere Risikoprüfung sofort zugesagt. Die stärkste Nachfrage verzeichnete die KfW bisher zwischen Ende April und Mitte Mai. In der Spitze hat die KfW – zusätzlich zu ihrem regulären Fördergeschäft – über 2.000 Anträge pro Arbeitstag entgegengenommen und zum überwiegenden Teil auch sofort zugesagt.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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