In unserer globalisierten Welt wird es immer leichter, Plagiate kostengünstig herzustellen und auf den Weltmärkten zu verteilen. Doch wie lässt sich der Handel mit solchen Plagiaten bekämpfen und eigene Innovationen schützen? Eine Frage, die gerade bei der Internationalisierung von zentraler Bedeutung ist.
Es ist eine Grundvoraussetzung, dass die eigene Innovation vor Plagiaten geschützt wird. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt hierfür einen Strauß von Schutzrechten, wie das Patent oder Gebrauchsmuster, die eingetragene Marke, das eingetragene Design für ästhetische Produktgestaltungen oder den Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen, zur Verfügung. Wichtig ist es, durch eine geeignete Auswahl an Schutzrechten, sowohl der Art nach als auch in der territorialen Auswahl, einen vernünftigen Schutz zu erlangen. Dabei gilt es, Wettbewerber durch gezielte „Nadelstiche“ möglichst gut an der Verbreitung von Plagiaten zu hindern.
Welcher Schutz für welche Anforderung?
Es stellt sich die Frage, ob eine technische Erfindung nicht besser durch Geheimhaltung als durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann. Mit einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung wird die Erfindung ja gerade offenbart und damit Dritten zugänglich. Handelt es sich etwa um ein Produktionsverfahren, das im stillen Kämmerlein durchgeführt wurde und sich am so erzeugten Produkt nicht ablesen lässt, wird der Wettbewerb auch Schwierigkeiten haben, von einer solchen Erfindung zu erfahren und sie zu nutzen. Allerdings muss dann auch dafür gesorgt werden, dass die Erfindung wirklich geheim bleibt, was nicht immer ganz einfach und oft auch nicht „umsonst“ zu haben ist. Man denke nur an einen Mitarbeiterwechsel. Wenn die Erfindung aber durch die Verbreitung eines entsprechenden Produktes offenkundig wird, ist das Patent oder Gebrauchsmuster das Mittel der Wahl.