Werden Corona-Hilfsprogramme weiter verlängert?

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Die Bundesregierung hat mittlerweile beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III bis Ende September 2021 verlängert werden soll. Auf diese Weise sollen die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Unternehmen weiter abgemildert werden. Es wurden zusätzliche Leistungen hinzugefügt, so dass dieses Programm nun auf den Namen „Überbrückungshilfe III plus“ hört. Unter anderem wurde die Obergrenze pro Firma auf 52 Mio. EUR aufgestockt und es wird einen Personalkostenzuschuss geben für Mitarbeiter, die neu eingestellt oder aus der Kurzarbeit geholt werden. Neu ist auch, dass Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit erstattet werden. Aktuelle Informationen gibt es auf einer gemeinsamen Website des Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Landesminister fordern neue Fristen

Inzwischen mehren sich die Stimmen, die sich eine weitere Verlängerung über den 30. September 2021 hinaus wünschen. In einer gemeinsamen Sitzung haben die Wirtschaftsminister der Bundesländer die Forderung nach einer Verlängerung formuliert. Insbesondere die Messe- und Veranstaltungsbranche sei unverändert stark von den Einschränkungen betroffen. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier erklärt, dass er einer Verlängerung nicht abgeneigt sei. Über die genaue Ausgestaltung muss aber eine Einigung mit dem SPD-geführten Finanzministerium erreicht werden – und dies in Zeiten des Bundestagswahlkampfes.

Antragsfristen verlängert

Die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III sowie für Anträge auf Neustarthilfe werden bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Bei der Kurzarbeit gilt, dass bei einer Einführung zum 30. September 2021 die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld weiter in Anspruch genommen werden können. Dazu gehört unter anderem, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Normalerweise liegt die Untergrenze bei 30%. Auch müssen vor Einführung der Kurzarbeit keine Minusstunden abgebaut werden und auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld erhalten Bisher war geplant, dass die erleichterten Bedingungen am 31. Juni auslaufen.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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