In Deutschland gibt es über 20.000 Stiftungen des bürgerlichen Rechts – und die Zahl wächst weiter. Die Stiftung birgt für viele Anlässe flexible Anwendungsmöglichkeiten – auch außerhalb des gemeinnützigen Bereichs.
Organisationsstruktur und Aufsicht
Stifter sind bei der Gestaltung der Organisationsstruktur ihrer Stiftungen weitgehend frei. Die Verantwortung trägt der Stiftungsvorstand, welcher durch den Stifter benannt werden kann. Neben dem Vorstand wird üblicherweise ein Verwaltungsrat (vergleichbar dem Aufsichtsrat einer AG) installiert. Beim „Kooptationsmodell“ bestimmt der Vorstand seine Nachfolger selbst. Sowohl für den Vorstand als auch für den Verwaltungsrat kann der Stifter frei gestalten, ob diesen Familienmitglieder angehören dürfen oder sogar müssen. Da die Stiftung an sich keine Gesellschafter/Mitglieder hat, ist im Gegensatz zu einer Gesellschaft der Einfluss von Familienmitgliedern leicht begrenzbar. Auch unterfällt eine Stiftung nicht den Publizitätspflichten des Handelsgesetzbuches, und im Stiftungsregister sind nur wenige Angaben einsehbar. Auf der anderen Seite unterliegen Stiftungen im Regelfall der Stiftungsaufsicht. Diese ist jedoch bei Familienstiftungen sehr begrenzt.
Alternative Stiftungsformen
Sofern das zu stiftende Vermögen nicht ausreicht, um allein aus den Erträgen eine sinnvolle Zweckverwirklichung zu ermöglichen, können Stiftungen auch nur für eine begrenzte Zeit errichtet werden. Diese „Zeit-“ oder „Verbrauchsstiftung“ darf für die Zweckverwirklichung nicht nur die Erträge, sondern auch das Vermögen selbst einsetzen. Dabei muss sichergestellt werden, dass sie mindestens zehn Jahre aktiv ist. Auch Mischformen sind denkbar, wie die (partielle) Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung, um die Zweckverwirklichung auch in Niedrigzinsphasen zu sichern. Sollte trotz kleines Vermögens längerfristige Unterstützung gewünscht sein, kommt die Einrichtung einer nicht rechtsfähigen Stiftung oder einer Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung infrage.
Zu den Personen
Dr. Axel Wenzel, (LL.M. (Partner)) ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmern und Unternehmen zu allen Fragen der Nachfolge – insbesondere zum Gesellschafts-, Stiftungs- und Erbrecht. Matthias Bassüner berät Unternehmen und deren Eigentümer in steuerrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich Erbschaftsteuer und Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften. www.oppenhoff.eu
Dr. Axel Wenzel, (LL.M. (Partner)) ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmern und Unternehmen zu allen Fragen der Nachfolge – insbesondere zum Gesellschafts-, Stiftungs- und Erbrecht.
Matthias Bassüner berät Unternehmen und deren Eigentümer in steuerrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich Erbschaftsteuer und Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften.