Ein Wachstumschancengesetz soll den ökonomischen Belastungen der multiplen Krisen für die deutsche Wirtschaft entgegenwirken und deren Wachstumschancen erhöhen. Ein entsprechender Referentenentwurf des BMF mit Bearbeitungsstand 14. Juli 2023 wurde den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Zugleich sind in dem Entwurf aber auch Gegenfinanzierungsmaßnahmen enthalten.
Konkret beinhaltet der sehr umfangreiche Referentenentwurf u.a. folgende Maßnahmen:
- Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie durch ein neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz in Höhe von 15% der förderfähigen Aufwendungen, Deckelung der Prämie auf 30 Mio. EUR für einen grundsätzlich bis 2027 begrenzten Förderzeitraum
- Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung u.a. durch Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen und Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. EUR
- Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs, insbesondere durch Aussetzen der Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG beim Verlustvortrag in den Jahren 2024 bis 2027 und Wiedereinführung der Mindestbesteuerung mit einem deutlich höheren Umfang des unbegrenzten Abzugs (10 Mio. EUR statt 1 Mio. EUR) ab 2028; entsprechende Regelung im GewStG vorgesehen
- Anhebung der GwG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG von 800 EUR auf 1.000 EUR
- Anhebung der Wertgrenze für Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG von 1.000 EUR auf 5.000 EUR
- Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Höhe von 50% statt bislang 20%
- Änderungen bei der Zinsschranke, u.a. durch Ersatz der bisherigen Ausnahmen (3 Mio. EUR-Freigrenze, Stand-alone-Klausel und Eigenkapital-Escape) durch Einführung eines einheitlichen Freibetrags von 3 Mio. EUR
- Einführung einer Zinshöhenschranke, wonach Zinsaufwendungen, die aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen resultieren, nicht abziehbar sind, soweit sie auf einem über dem Höchstsatz (um zwei Prozentpunkte erhöhter Basiszinssatz) liegenden Zinssatz beruhen (Ausnahme bei nachgewiesener fremdüblicher Vereinbarung)
- Reform der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, u.a. durch die Möglichkeit, den nachversteuerungspflichtigen Betrag bei Übertragung von Wirtschaftsgütern auf Antrag auf den anderen Betrieb zu übertragen
- Modifizierungen bei der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG, u.a. durch Ausweitung auf Personengesellschaften insgesamt
- Verpflichtende Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen ab 2026
- Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen.
Hinweis: Laut einem vorläufigen Zeitplan soll der Entwurf eines Wachstumschancengesetzes am 16. August 2023 durch das Bundeskabinett in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Über das Gesetz soll im November 2023 final beschlossen werden.
Brigitte Stelzer
Brigitte Stelzer ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei RSM Ebner Stolz und arbeitet im Knowledge Management bei RSM Ebner Stolz. Dort verantwortet sie das Knowledge Management und die fachliche Kommunikation. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Begleitung aller aktuellen steuerlichen Entwicklungen für Mandanten und Mitarbeiter. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Identifikation und Aufbereitung von für mittelständische Unternehmen relevanten steuer- und wirtschaftsrechtlichen Themen im engen Austausch mit den operativ tätigen Experten bei RSM Ebner Stolz aus den Disziplinen Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.