Die Suche nach einem geeigneten Vermögensverwalter ist nicht einfach. Es fehlt die notwendige Transparenz sowie die Vergleichbarkeit der Leistungsfähigkeit der Anlageexperten. Der VVAusweis von Rödl & Partner will Abhilfe schaffen.
Die in persönlichen „Akquisitionsgesprächen“ präsentierten Verwaltungsergebnisse erfordern von Anlegern ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Von den Ergebnissen beeindruckt, werden viele Kunden oft schon nach einigen Monaten von der Realität eingeholt, denn die Gespräche im Vorfeld halten oft nicht, was sie versprechen.
Sowohl Kapitalanleger als auch Vermögensverwalter haben ein hohes Interesse an einem Nachweis, der – objektiv und neutral – Informationen bezüglich Verständnis, Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit in der Kommunikation von Vermögensverwaltungsleistungen zum Standard erhebt.
Ein Qualitätssicherungsverfahren über die Kommunikation von Vermögensverwaltungsleistungen bietet Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften die Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen und dem Interesse im Markt nachzukommen. Ziel eines solchen Verfahrens ist es zum einen, eine neutrale und objektive Analyse von Vermögensverwaltungsleistungen sicherzustellen. Zum anderen soll ein transparenter, dem Vergleich zugänglicher und verständlicher Einblick in die Arbeitswelt von Vermögensverwaltern vermittelt werden. Das Ergebnis muss wesentliche Informationen zutage fördern, die Stil, Charakter und die Ergebnisstruktur der Vermögensverwaltungsleistung für jeden interessierten Anleger plausibel und vergleichbar machen, bis hinein in die Betrachtung und Bewertung der Kontinuität.
Der R&P VVAusweis
Auf dieser Grundlage hat Rödl & Partner 2015 den VVAusweis ins Leben gerufen. Basis für die Erstellung des Transparenzsiegels ist ein Halbjahres- und Jahresbericht. Die Erstellung erfolgt auf der Erfassung und Verarbeitung sämtlicher Transaktionen und Geschäftsvorfälle der Vermögensverwalter. Hierzu zählen beispielsweise:
- Verbuchung der laufenden Käufe/Verkäufe und Erträge
- tägliche Kursaktualisierung und Bewertung des Depots
- Überprüfung der Plausibilität der Abrechnungskurse, der belasteten Spesen, Quellensteuerabzüge, Valutastellung und Stückzinsberechnung
- Feststellen und Nachfordern erkennbar fehlender Belege
- Pflege der Stammdaten
- regelmäßige Abstimmung des Depots/Cashkonten
- Abstimmung der Vermögensaufstellungen
- Analyse und Bewertung der Strategieportfolien zum Berichtsstichtag/Berichtszeitraum (beispielsweise Plausibilitätsprüfungen, Anlagerichtliniencontrolling)