Aufgrund einer geplanten neuen EU-Richtlinie wird in Deutschland voraussichtlich ein weiteres neues Sanierungsverfahren eingeführt werden. Eines der zukünftigen Hauptanwendungsfelder könnte in der Restrukturierung von Darlehensverbindlichkeiten liegen.
Ausblick
Ein Erlass der EU-Richtlinie ist vermutlich erst 2019 zu erwarten. Danach bedarf es zusätzlich noch der Umsetzung in nationales Recht. Insbesondere zu der Ausgestaltung und den Folgen des Moratoriums wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt, sodass hier noch Anpassungen zu erwarten sind. Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt – insbesondere seitens der Finanzgläubiger – betrifft die Möglichkeit, zwangsweise den Inhalten eines Restrukturierungsplans unterworfen zu werden. Die im Entwurf dazu vorgesehenen Voraussetzungen sind aber dem deutschen Insolvenzplan nachgebildet und haben sich in der Praxis bewährt. Daher sind die Befürchtungen, dass ein vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan als Missbrauchsinstrument zur Benachteiligung der Gläubiger genutzt werden kann, unbegründet.
Fazit
Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel infolge einer Zinswende wieder verschlechtern, hat das außergerichtliche Sanierungsverfahren das Potenzial, zu einem verbreiteten Sanierungsinstrument in der Praxis zu werden. Voraussetzung für den Erfolg wird aber stets sein, dass der Schuldner Vertrauen bei seiner Gläubigermehrheit genießt beziehungsweise wiederherstellt und sich das Sanierungskonzept nicht bloß in einer finanzwirtschaftlichen Sanierung erschöpft.
Zur Person
Dr. Marc Oberhardt ist Counsel bei der internationalen Kanzlei McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP. Er ist im Bereich Corporate/M&A tätig und auf die sanierungs- und insol-venzrechtliche Beratung von Unternehmen, Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Investoren spezialisiert.
www.mwe.com
Dr. Achim Biedermann ist Gastautor.