Die Unternehmensübergabe ist für den abgebenden Senior oftmals ein langer Prozess. Um Risiken für sein Unternehmen, seine Familie und ihn zu minimieren, gilt es, den Übergabevertrag optimal zu gestalten.
- Weichende Erben ausgleichen
Neben dem Nachfolger sollte der Unternehmer auch einen Ausgleich für gesetzliche Erben – etwa Kinder oder Ehepartner – festlegen, die den Betrieb nicht übernehmen. Dazu sollte der Senior überlegen, wie viel Geld oder welche Sachgegenstände er übertragen möchte. Neben dem Zeitpunkt der Übergabe ist auch zu vereinbaren, ob er selbst oder der Nachfolger den Ausgleich vornimmt.
- Schenkung- und Erbschaftsteuer
Die Folgen durch Schenkung- und Erbschaftsteuer sind bei der Unternehmensübergabe zu bedenken. Momentan kann das Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer noch befreit werden, wenn der Erbe das Unternehmen fortführt. Doch durch die geplante Neureglung des Erbschaftsteuergesetzes kann es mit der Verschonung bald vorbei sein. Dennoch sollten abgebende Unternehmer die Unternehmensnachfolge nicht allein wegen der steuerlichen Optimierung übereilen. Generell empfiehlt sich, eine unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens auf Familienangehörige im Interesse des Unternehmens sorgsam und langfristig zu planen.
Fazit
Der Vertrag zur Übergabe des Unternehmens kann für alle Beteiligten viele Risiken bergen, die möglicherweise erst Jahre nach der Übergabe zum Vorschein kommen. Um diese Risiken zu minimieren, sollte jeder Unternehmer den Vertrag individuell aufsetzen und auf seine Bedürfnisse und die des Unternehmens zuschneiden, aber auch die Interessen des Nachfolgers im Auge haben. Sein Ziel muss es sein, für die Zukunft des abgebenden Unternehmers und seiner Familie finanziell vorzusorgen und den Erhalt des Unternehmens zu sichern.
Zur Person
Dr. Andreas Rohde ist Partner des mittelständischen Beratungsunternehmens DHPG und verfügt als Rechtsanwalt und Steuerberater insbesondere über Expertise im Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie in der Unternehmensnachfolgeplanung und -strukturierung. www.dhpg.de
Dr. Andreas Rohde ist Partner des mittelständischen Beratungsunternehmens DHPG und verfügt als Rechtsanwalt und Steuerberater insbesondere über Expertise im Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie in der Unternehmensnachfolgeplanung und -strukturierung.