Überbrückungshilfen des Bundes werden bis Ende 2020 fortgesetzt

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Die Überbrückungshilfe der Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen wird bis zum Jahresende fortgesetzt. Zudem sollen nach den Planungen des Wirtschafts- und des Finanzministeriums die Zugangsvoraussetzungen erleichtert und die Förderung ausgeweitet werden.

Bisherige Hilfen wenig angenommen

Dies ist vermutlich eine Reaktion darauf, dass das Hilfsprogramm bisher eher spärlich in Anspruch genommen wurde. Nach Angaben der Bundesregierung gab es bisher lediglich knapp 66.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro. Eingeplant waren allerdings fast 25 Mrd. EUR. Für viele Betriebe passen Aufwand und Nutzen des Programms nicht zusammen – zumal Antragssteller nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein können. Die bisherige Förderung unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten bis zu einer Höhe von 200.000 Euro.

Zugangskriterien werden flexibilisiert

Die bisherigen Kriterien für den Anspruch auf die Überbrückungshilfen werden flexibler gestaltet. Zukünftig muss an zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August dieses Jahres ein Umsatzrückgang von mehr als 50% im Vergleich zu den Vorjahresmonaten nachgewiesen werden. Möglich ist auch der Nachweis eines Umsatzeinbruchs von durchschnittlich 30% in den Monaten April bis August gegenüber dem Vorjahr. Bisher lag der Schwellenwert bei 60%.

Fördersätze deutlich erhöht

Die Bundesministerien haben sich verständigt, dass die Fördersätze angehoben werden sollen. Künftig werden erstattet

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
  • Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

Antragstellung weiter über „prüfenden Dritten“

Wie auch bisher können Unternehmer diese Überbrückungshilfen nur über sogenannte „prüfende Dritte“ – also Wirtschaftsprüfer und Steuerberater“ stellen. Hier sind keine Änderungen vorgesehen. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

 

Wir informieren Sie auf unserer Seite www.unternehmeredition.de/corona kontinuierlich über neue Entwicklungen und Möglichkeiten zur Förderung.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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