Überbrückungshilfe III wird verlängert

Überbrückungshilfe III
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Nach übereinstimmenden Medienberichten plant die Bundesregierung eine Verlängerung des bestehenden Corona-Hilfsprogramms „Überbrückungshilfe III“. Für besonders belastete Unternehmen soll es bis zum 30. September weitere Unterstützung geben.

Eine Einigung hatte die Regierung bereits über die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit erzielt. Ziel dabei soll es sein, Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit Mehrkosten von rund 2,6 Mrd. EUR – bisher wurden bereits 13 Mrd. EUR ausgegeben.

„Überbrückungshilfe III plus“ kommt

Neu sind nun die Überlegungen für eine „Überbrückungshilfe III plus“. Mit gezielten Maßnahmen sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, dass sie ihre Betriebe frühzeitig wieder öffnen und ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholen. Geplant sei unter anderem ein Personalkostenzuschuss, wenn Firmen neue Mitarbeiter einstellen oder Beschäftigte aus der Kurzarbeit zurückholen.

Wesentlicher Bestandteil der bisherigen Überbrückungshilfe III sind Zuschüsse zu Fixkosten der Betriebe, wenn diese durch die Coronapandemie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erleiden. Zudem besteht seit April 2021 auch die Möglichkeit zur Beantragung eines Eigenkapitalzuschusses. Bisher war die Überbrückungshilfe bis Ende Juni befristet.

Regelungen wurden aktualisiert

Vor einigen Tagen wurden auch wieder die Förderkriterien der Überbrückungshilfe III angepasst. Dies geschieht durch Änderungen der FAQ-Liste zu den Regelungen. Unter anderem wurden nun als förderfähige Kostenarten Investitionen in Digitalisierung, Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen sowie Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche definiert. In der FAQ-Liste gibt es dazu konkrete Beispiele.

Mehr Hilfen für Soloselbstständige

Neben der „Überbrückungshilfe III plus“ plant die Bundesregierung nach Medienberichten eine Anpassung der Neustarthilfe für Soloselbstständige. Bisher war eine Unterstützung von 7.500 EUR möglich, dieser Betrag soll nun auf 12.000 EUR angehoben werden. Über alle geplanten Neuregelungen laufen derzeit Abstimmungen zwischen den beiden zuständigen Ministerien, dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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