Deutschland ist ein Land der Familienunternehmen – 92% der Firmen zählen zu dieser Kategorie. Dementsprechend wären viele von einer Änderung in der Erbschaftsteuerregelung, die der Bundesfinanzhof mit Verweis auf eine Überprivilegierung beantragte, betroffen. Im Herbst 2014 wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich sein Urteil verkünden.
Bisher unterlagen Unternehmen bei der Übergabe an die nächste Generation keiner oder einer auf 15% verringerten Erbschaft- oder Schenkungssteuer, vorausgesetzt sie führten den Betrieb fünf bis sieben Jahre weiter und hielten die Arbeitsplätze. Im September 2012 stellte der Bundesfinanzhof in einem Beschluss fest, dass diese Regelung die Erben von Betriebsvermögen bevorteile sowie zu Missbrauch verleiten könne. Für Familienunternehmen würde eine Besteuerung beim Generationenwechsel laut der Stiftung Familienunternehmen große Belastungen und eine geringere Wettbewerbsfähigkeit bedeuten.
Viele Nachfolger verfügen nicht über die nötige Liquidität, um eine Steuer auf ihr Erbe zu entrichten, da ein Großteil des Kapitals in illiquiden Mitteln gebunden ist. Für die Begleichung der Steuer müssten sie diese verkaufen, Fremdkapital aufnehmen oder Gesellschaftsanteile veräußern. Mehr als die Hälfte der Unternehmen gaben überdies bei einer Umfrage der Stiftung an, bei Wegfall der steuerlichen Begünstigung ihre Investitionen (65,9%) und die Zahl der Mitarbeiter (52,0%) senken zu müssen. www.familienunternehmen.de