Schlagwort: ESUG/Insolvenz in Eigenverwaltung
Schutzschirm für Konzerne
Konzernleiter müssen effiziente Lösungen für defizitäre Töchter finden. Die Sanierung durch ein Schutzschirmverfahren muss hier als Option mit bedacht und berechnet werden.
ESUG stärkt Antragsteller
Die Zahl der Antragsteller auf eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist auch zwei Jahre nach Einführung des ESUG immer noch relativ gering. Dabei stärken die Entscheidungskriterien der Gerichte für oder gegen die Anordnung der Eigenverwaltung die Position der Antragsteller.
Studie zu zwei Jahren ESUG
Eine aktuelle Studie von Roland Berger zu den Erfahrungen mit dem Insolvenzrecht ESUG zeigt, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reformen die Erwartungen von rund 90% der Befragten erfüllt sind. Dennoch besteht zum Teil Änderungsbedarf.
Neues ESUG findet Anklang im Mittelstand
Die Mehrheit der Mittelständler ist von den Möglichkeiten des ESUG überzeugt. Sie wünschen sich jedoch mehr rechtliche Anerkennung einer Restrukturierung. Das ist Ergebnis der Frühjahrsbefragung von Creditreform, dem Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und dem Bundesverband der ESUG Berater Deutschland.
Eigenverwaltung bei Strenesse
Strenesse findet keinen Weg aus der Krise: Gestern stellte das Modehaus einen Insolvenzantrag auf Eigenverwaltung beim Amtsgericht Nördlingen. Erst Ende Februar hatte Inhaber Luca Strehle bei den Anleihegläubigern für einen Zahlungsaufschub gekämpft.
Rettung in eigener Regie
Dem Werkzeugbauer GIW ist dank des neuen Insolvenzrechts die Sanierung in Eigenverantwortung gelungen. Jetzt haben Investoren aus China die Firmengruppe übernommen.
Loewe schlüpft unter den Schutzschirm
Der fränkische Fernsehhersteller Loewe hat beim Amtsgericht Coburg das sog. Schutzschirmverfahren beantragt, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Das meldet die Nachrichtenagentur Reuters. Das Schutzschirmverfahren ist Teil des letztes Jahr in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), mit dem Unternehmen drei Monate vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind.