Seit dem ersten Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland haben Bundesregierung und die Bundesländer in schneller Folge Hilfspakete geschnürt, um auf diese Weise Gefahren für Unternehmen und Arbeitnehmer zu minimieren. Die Förderrichtlinien der EU haben nun allerdings ein neues Problem verursacht, dass viele mittelständische Unternehmen aus Deutschland in Schwierigkeiten bringen kann. Mittelständler sollten deshalb unbedingt darauf achten, die zulässige Fördergrenze nicht zu überschreiten, damit sie beim Abruf der Hilfen keinen Subventionsbetrug begehen.
Die staatlichen Hilfen der Bundesregierung haben bereits einiges an Wirkung gezeigt. Der Zugang zur Kurzarbeit wurde erleichtert, es flossen direkte Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) legte ein bislang beispielloses Kreditprogramm auf. Dass dieser „Wumms“ – so das Zitat von Bundesfinanzminister Scholz – seine Wirkung nicht verfehlt, zeigten die letzten Prognosen führender Wirtschaftsinstitute.
Deutschland ist allerdings nicht frei in seinen Maßnahmen und kann Hilfspakete für Unternehmen nicht im Alleingang beschließen. Ohne die Zustimmung der Europäischen Union (EU) geht nichts. Dies hat bei einigen geplanten Unterstützungsprojekten zu Verzögerungen geführt – die bayerische Staatsregierung wartete beispielsweise mehr als drei Monate auf das „Go“ für Ihren sogenannten Bayern-Fonds.
Kredite und Überbrückungshilfen können Fördergrenze überschreiten
Die Förderrichtlinien der EU haben nun ein neues Problem verursacht, dass viele mittelständische Unternehmen aus Deutschland in Schwierigkeiten bringen kann. Zwar hatte zu Beginn der Coronakrise die EU den zulässigen Beihilfe-Höchstbetrag von 200.000 auf 1 Mio. EUR aufgestockt. „Bei KfW-Unternehmerkrediten mit einer Laufzeit von mehr als sechs Jahren zählt der gesamte Nennwert als Subvention. Im schlimmsten Fall ist dies der Darlehens-Höchstbetrag. Zusammen mit möglichen Corona-Überbrückungshilfen ist die Grenze zu einer rechtswidrigen Subvention ab 1 Mio. Euro in Branchen mit hohen Umsatzeinbußen wie Messebauern, Eventveranstaltern, Druckereien oder Cateringfirmen schnell überschritten“, warnt Christina Odenthal, Rechtsanwältin bei Ebner Stolz. Bei Subventionsbetrug drohen saftige Strafen bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Hilfszahlungen sollten überprüft werden
Das Limit des EU-Beihilferechts gilt auch, wenn Unternehmen kurz nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie einen KfW-Schnellkredit erhalten haben. Diese Darlehen, für die der Staat zu 100 % haftet, gelten selbst bei kürzeren Laufzeiten mit ihrem Komplettbetrag und nicht nur in Höhe der Zinsersparnis als Subvention. In manchen Fällen handelt es sich um Summen von bis zu 800.000 Euro. Das Problem betrifft nun ausgerechnet den deutschen Mittelstand, da die Überbrückungshilfen nur an Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 100 Mio. EUR ausgezahlt werden. „Um sich nicht wegen eines vorsätzlichen oder leichtfertigen Subventionsbetrugs strafbar zu machen, müssen Mittelständler jetzt die Details in den Darlehensbedingungen dahingehend prüfen, ob sie die Grenze des EU-Beihilferechts zur rechtswidrigen Subvention ab einer Million Euro überschreiten. Das gilt sowohl für KfW-Unternehmerkredite als auch für die sog. KfW-Schnellkredite, die Corna-bedingt gewährt wurden. Ist dies der Fall, sollten die bewilligten Hilfen nicht abgerufen werden, um sich nicht strafbar zu machen“, rät Philipp Külz, Rechtsanwalt bei Ebner Stolz.
Gesetzgeber plant Änderungen
Die beiden Experten von Ebner Stolz haben aber Hoffnung auf Nachbesserung. Die Bundesregierung prüfe derzeit, inwieweit sich eine Änderung im Regelwerk des Beihilferechts der EU-Kommission zeitnah national umsetzen lässt. Danach soll für Beihilfen in Form von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtbetrag von bis zu 3 Mio. Euro je Unternehmen erlaubt sein.
Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.