6. Gültigkeit
Alle SEPA-Mandate sind gültig, wenn sie den vorgegebenen Inhalt haben. Korrekte Formulare finden sich beispielsweise unter http://bankenverband.de.
Die SEPA-Mandate sind bis zum jederzeit möglichen Widerruf gültig. Sie verfallen jedoch 36 Monate nach einem Lastschrifteinzug, wenn sie nicht benutzt werden.
7. Verwaltung
Die Mandate müssen 13 Monate nach Ausführung der letzten Lastschrift oder deren Widerruf im Original aufbewahrt werden. Wenn der Kunde innerhalb dieser Zeit behauptet, die Belastung sei nicht autorisiert, ist die Belastung zurückzubuchen, wenn der Gläubiger die Mandatserteilung nicht beweisen kann. Der Einreicher zahlt Gebühren und Zinsen an seine Bank
Ausblick und Fazit
Die SEPA-Basislastschrift entspricht wegen der Widerspruchsmöglichkeit und der Möglichkeit, bestimmte Weisungen zur Einlösung der Bank des Schuldners zu erteilen, eher den Interessen der Schuldner. Die SEPA-Firmenlastschrift wird durch den Ausschluss des Widerrufsrechts dagegen den Interessen der Gläubiger gerecht. Man kann davon ausgehen, dass sich wegen der Umdeutungsmöglichkeit und der einfacheren Handhabung das SEPA-Basislastschriftverfahren durchsetzen wird. SEPA erscheint zwar auf den ersten Blick ein juristisches Monstrum zu sein, entpuppt sich aber bei genauerem Hinsehen als sinnvolles und rechtlich praktikables Instrument.
Zur Person
Prof. Dr. Peter Lutz ist seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt in München tätig. Er betreut Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts. Daneben lehrt Prof. Dr. Peter Lutz seit vielen Jahren an der Universität Nürnberg – Erlangen.