Der Trend zur Internationalisierung deutscher Familienunternehmen hält weiter an. Dabei werden auch strategische Unternehmenskäufe getätigt. Dem Aufsichtsrat kommt dabei eine maßgebliche Rolle bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens zu.
Entsprechend der Aufgabenverteilung hat der Vorstand oder die Geschäftsführung die Gesellschaft operativ zu leiten und der Aufsichtsrat die Aktivitäten der Unternehmensleitung zu überwachen. Dies betrifft auch den Prozess der Strategieentwicklung, wo der Aufsichtsrat zum strategischen Sparringspartner des Vorstands wird. Aber auch bei der Umsetzung von unternehmensstrategischen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat gefordert, insbesondere wenn es um M&A-Prozesse geht. Bei größeren M&A-Transaktionen ist regelmäßig die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Insofern helfen Aufsichtsräte als Sparringspartner und Impulsgeber, notwendige Transformationsprozesse in Gang zu bringen, aber auch mögliche Risiken und Unwägbarkeiten von M&A-Prozessen entscheidend zu reduzieren.
M&A-Expertise im Aufsichtsrat
Neben den regulatorischen Voraussetzungen, die unter anderem das Aktiengesetz, der Corporate-Governance-Kodex, die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die unternehmensspezifische Governance regelt, ist auch die Arbeitsweise und Zusammensetzung von Kontroll- und Aufsichtsgremien für die Begleitung von M&A-Prozessen wichtig. Da der Aufsichtsrat bei großen M&A-Transaktionen seine explizite Zustimmung geben muss, erfordert dies eine intensive Beschäftigung des Gremiums mit der anstehenden Transaktion. Nur wenn dafür die notwendige Expertise im Aufsichtsrat vorhanden ist, kann er diese wichtige Aufgabe auch adäquat erfüllen. Insofern ist schon bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern darauf zu achten, dass auch diese Kompetenz im Aufsichtsrat vertreten ist. Aufsichtsratsmitglieder begeben sich in die Gefahr einer persönlichen Haftung, wenn sie ihre Entscheidung über M&A-Transaktionen auf der Basis unvollständiger rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Informationen treffen. Zwar wird Vorstand und Aufsichtsrat ein Handlungsspielraum im Rahmen der sogenannten Business Judgement Rule zugebilligt. Ein mögliches Haftungsrisiko kann aber nur dann vermieden werden, wenn die Entscheidungen auf der Basis ausreichend gesicherter Grundlagen getroffen und detailliert dokumentiert werden.