Mit einem neuen Gesetz wurde in Deutschland vor fünf Jahren die Insolvenzordnung reformiert. Wer heute in eine Liquiditätskrise gerät, kann sich frühzeitig selbst sanieren. Bislang eignet sich die vorläufige Insolvenz nur in wenigen Fällen. Betroffene Unternehmer sehen darin indes eine strategische Chance.
Außergerichtliche Sanierung als nächster Schritt
Bei Centrotherm hat das Verfahren Erfolg gezeigt. Über den Insolvenzplan konnte sich das Unternehmen sanieren, das Insolvenzfahren wurde Ende Mai 2014 abgeschlossen. Doch Centrotherm stellt in Sachen ESUG eine Ausnahme dar. Denn das Schutzschirmverfahren wird deutlich seltener genutzt als die übliche Eigenverwaltung. Der Grund dafür ist laut der BCG-Studie, dass die durchschnittliche Größe von Gesellschaften, die sich unter dem Schutzschirm sanieren, bei 14 Mio. Euro Umsatz und 100 Mitarbeitern liegt. Unternehmen solcher Größenordnung nutzen eine Sanierung nach dem ESUG wegen der komplexen Gläubigerstruktur per se seltener.
Auf politischer Ebene scheint sich die proaktive Sanierung weiter durchzusetzen. Dass inzwischen in der Europäischen Union über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Sanierung diskutiert werde, ist für die Befürworter ein Indiz, dass der neue Weg beim Insolvenzrecht weitergeht: „Es zeigt, dass in die Zukunft gedacht wird und am ESUG kaum noch jemand zweifelt“, erklärt der Insolvenzrechtsexperte Streit. Der Werkzeugschrank, um mit einer unternehmerischen Krise umzugehen, ist jedenfalls größer geworden.
Lesen Sie hier den Ersten Teil der Titelgeschichte zum ESUG.
Andrea Martens ist Finanzjournalistin und schreibt hin und wieder Artikel für die Unternehmeredition.