Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist in Kraft. Die neuen Regelungen werden ungeachtet partikularer Nachbesserungsforderungen von Experten mehrheitlich begrüßt. Die Ziele des Gesetzes gehen weit über die Mitarbeiterbeteiligung als Möglichkeit eines Benefits für die Belegschaft hinaus. Als Katalysator für finanzielle Bildung, Anstoß zur Vorsorge und Werkzeug für Geschlechtergerechtigkeit etwa durch Minderung der Gender Pension Gap können gesellschaftliche Entwicklungen angestoßen werden.
Natürlich besitzt das neue Gesetz auch Auswirkungen zu Fragen der Besteuerung, Rechnungslegung oder Governance. Der 10. Jahrgang des GoingPublic-Spezials „Mitarbeiterbeteiligung“ bringt Sie auf den aktuellen Stand.
In der 2024er Ausgabe:
- Chancen: Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung AGPEV und das Deutsche Aktieninstitut DAI betonen in ihren Beiträgen die Chancen der Mitarbeiterbeteiligung. Geschäftsführer Dirk Lambach (AGPEV) zeigt auf, dass alle Unternehmen ungeachtet von Branche und Größe Mitarbeiterprogramme anbieten können. Dr. Norbert Kuhn (DAI) zeigt auf, wie der Absicherungsgedanke durch Altersvorsorgedepots, gespeist z.B. aus Mitarbeiteraktien, und damit zugleich das Interesse am Kapitalmarkt gefördert werden können.
- Genussrechte: Als Tool der Mitarbeiterbeteiligung immer beliebter, weil die Incentivierung von Mitarbeitern ohne Mitwirkungsrechte umsetzbar sind. Dr. Wolfgang Weitnauer erläutert die Möglichkeiten und Vorzüge eigenkaptalähnlicher Genussrechten (Link). Die KPMG-Experten Carmen Egermann und Manuel Schirmer nähern sich dem Thema aus Sicht von All Employee-Plänen.
- Führungskräfte: Mitarbeiterkapitalbeteiligung, das umfasst auch die Incentivierung von Führungskräften. Axel May und Valentina Siervo (HCM) erläutern, wie langfristige Vergütungspläne unternehmensspezifisch entlang der Kultur und Strategie ausgerichtet werden sollten. Michael Sterchi (SSIP) stellt die Feinheiten bei der Lieferung von Mitarbeiteraktien vor. Denn das Handling der Steuer- und Sozialversicherungsfolgen erfordert tiefe Kenntnis länderspezifischer Regelungen.
Zu den steten Begleitern der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zählen Fragen zum Steuerrecht und der richtigen Bilanzierung der unterschiedlichen Incentive-Modelle. In zahlreichen interessanten Artikeln bringen unsere Experten Sie auf den neuesten Stand der aktuellen Entwicklungen durch Urteile und Veröffentlichungen der Steuerbehörden, u.a.
- Achtung Doppelbesteuerungsgefahr bei international mobilen Mitarbeitern: Ein neues BMF-Schreiben konkretisiert die Regelungen bei zeitraumbezogener Vergütung wie Mitarbeiterbeteiligungsmodellen und sorgt damit für Handlungsbedarf bei Unternehmen, zeigen Gordon Rösch, Dr. Frank Betz und Lukas Mösmang von EY auf.
- Kapitaleinkommen oder Lohn: Die Frage der Klassifizierung von Einkünften aus Managementbeteiligungen im PE-Umfeld zählt zu den Dauerbrennern vor den höchsten Finanzgerichten. Bis jetzt, denn Klärung naht, zeigt Dr. Barbara Koch-Schulte (Poellath) auf.
- IFRS-konforme Bilanzierung: Die Rechnungslegung anteilsbasierter Vergütung stellt viele Unternehmen vor wesentliche buchhalterische sowie finanzmathematische Herausforderungen. Dominik Konold (Finidy) untersucht spezifische Herausforderungen insbesondere im Kontext von PE-Transaktionen. Anteilsbasierte Vergütungsprogramme werden insbesondere in Private-Equity-Portfoliogesellschaften oder auch in Start-ups als Instrument zur wertorientierten Unternehmenssteuerung eingesetzt. Wie man diese Incentives richtig verbucht und zielführend gegenüber Investoren kommuniziert legen Nadja Englert und Michael Stocker (PAS Advisory) dar.
Weitere Themen:
- Wie kommuniziert man ein Mitarbeiterprogramm am besten? Interne Kommunikation dient hierbei als Integrationsinstrument. Simone Schmitt-Schillig (Unequity) zeigt drei Learnings zu erfolgreichen Programmen.
- Was ist unter der neuen Gesetzgebung bei der Lohnsteuer zu beachten? Denn Zuwendungen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm stellen grundsätzlich Arbeitslohn dar, wenn der Erwerb unentgeltlich oder verbilligt erfolgt und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Stephanie Saur und Sandra Guyot (Grant Thornton) zeigen auf, welche vorbereitenden Maßnahmen für Unternehmen unerlässlich sind.
Während der Fußball-Europameisterschaft heißt es: „Was zählt, ist auf’m Platz.“ Bei der Mitarbeiterbeteiligung kommt es darauf an, wie das Angebot vor Ort umgesetzt und angenommen wird. In Fallbeispielen legen wir dar, wie es beim börsennotierten Konzern (HUGO BOSS), einem klassischen Mittelständler (bilstein group) und einer IT-Beratung (UX&I) funktioniert. Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen die Fallstudie der viadee AG. Dort ist Mitarbeiterkapitalbeteiligung eine Sache der Einstellung, es werden gleich drei unterschiedliche Angebote unterbreitet.
FAZIT
Die Mitarbeiterbeteiligung geht in ihrer Bedeutung weit über die Möglichkeit eines Benefits für die Belegschaft hinaus. Als Katalysator für finanzielle Bildung und Wahrnehmung von Vorsorgevehikeln lassen sich über die unterschiedlichen Beteiligungsmodelle wichtige gesellschaftliche Entwicklungen anstoßen. Diese übergeordnete Sicht und viele weitere Facetten des Themas werden in der Titelstory des Spezials beleuchtet.
Hier können Sie das gesamte Spezial „Mitarbeiterbeteiligung 2024“ downloaden: Spezial-Mitarbeiterbeteiligung-2024
Stefan Preuss
Stefan Preuß arbeitet seit mehr als 25 Jahren als Redakteur im Kapitalmarktumfeld. Der gelernte Tageszeitungsredakteur sammelte zudem Erfahrung als Investor Relations Manager. Der Redaktion der GoingPublic Media AG gehört er als ständiger Mitarbeiter mit den Schwerpunktthemen IPOs, Vermögensanlage und Nachfolgelösungen an. Er betreut als Redaktionsleiter die jährlichen Spezialausgaben "Mitarbeiterbeteiligung" sowie "M&A Insurance".