Private Equity und Familienunternehmen finden häufig nicht zueinander. Warum es sich dennoch lohnen kann.
„Beteiligungskapital? Warum sollte ich das machen? Die wollen mir dann doch nur dreinreden?“ So oder so ähnlich reagieren Familienunternehmer manchmal auf das Thema Beteiligungen. Vorurteil oder Realität? Das kommt drauf an. Bei einer entsprechenden Gestaltung, zum Beispiel in Form einer Minderheitsbeteiligung, erhält der externe Kapitelgeber zwar die seinem Anteil entsprechenden Mitbestimmungsrechte, die zentrale Entscheidungskompetenz bleibt aber beim Mehrheitsgesellschafter: der Familie.
Aber warum überhaupt eine Beteiligung für Familienunternehmen? Es gibt doch Kredite, eigene Einlagen oder Gewinnthesaurierung. Ja, aber wer ausschließlich auf diese Instrumente setzt, beschränkt sich vielfach selbst in seinen Entwicklungsmöglichkeiten. So stehen zur Finanzierung von Investitionen den Unternehmen nicht immer die notwendigen langfristigen Kredite zur Verfügung, wenn mit den größeren Investitionen zu hohe Risiken und gleichzeitig zu wenig Sicherheiten verbunden sind. Die Innenfinanzierung ist bei Familienunternehmen oft auch deshalb begrenzt, da die Familienmitglieder ihren Lebensunterhalt unmittelbar aus den Firmenerträgen bestreiten. Das prägt die Ausschüttungspolitik.
Ergebnis: Während die mittelständischen Familienunternehmen, wie zahlreiche Studien belegen, an Kreativität und Innovationskraft den Großunternehmen in keiner Weise nachstehen, bildet die Finanzierung manchmal die Achillesferse und Erfolg versprechende Investitionen werden deshalb nicht umgesetzt.
Einsatzmöglichkeiten von Minderheitsbeteiligungen
Minderheitsbeteiligungen können die traditionellen Finanzierungsformen in idealer Weise ergänzen, um den unternehmerischen Handlungs- und Wachstumsspielraum zu erweitern. Gleichzeitig bildet die Verbesserung der Eigenkapitalbasis für Fremdkapitalgeber einen Hebel für die Vergabe weiterer Kredite. Minderheitsbeteiligungen können für die Umsetzung von Wachstumsmaßnahmen eingesetzt werden, aber auch bei der Umschichtung der Gesellschafterstruktur bis hin zur Regelung der Nachfolge, zum Beispiel per Management Buy-out.
Beispiel: Die Gesellschafterstruktur eines Familienunternehmens der dritten Generation besteht aus mehreren Familienstämmen, die zum Teil unterschiedliche Interessen und Erwartungen mit dem Unternehmen verbinden. Um langfristig als Familienunternehmen handlungsfähig zu bleiben, muss eine Konsolidierung der Familiengesellschafter erfolgen. Ein Familienstamm soll ausbezahlt werden. Um dies zu stemmen, bietet sich die Hereinnahme eines externen Minderheitsbeteiligungsgebers an.
Auch zur langfristigen Optimierung der Kapitalstruktur können Minderheitsbeteiligungen eingesetzt werden. So engagierte sich die BayBG kürzlich bei einem Maschinenbauer mit einer stiller Beteiligung und gleichzeitig einer Minderheitsbeteiligung. Das Unternehmen war mit seinen innovativen Produkten weltweit vertreten. Jährlich setzte das bis zum BayBG-Einstieg ausschließlich von Familiengesellschaftern getragene Unternehmen rund 40 Mio. EUR um und schreibt kontinuierlich schwarze Zahlen. Trotzdem hatte das Unternehmen mit einem hohen Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten ein bilanzielles Strukturproblem: einen hohen Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten. Als es darum ging, das weitere Wachstum vorzufinanzieren, nahm das Unternehmen einen Minderheitspartner herein. Seit dessen Einstieg vor vier Jahren hat sich der Umsatz nahezu verdoppelt.
Drum prüfe, wer sich länger bindet: Welcher Kapitalgeber passt für welches Unternehmen?
Unbestritten, Beteiligungskapital hat viele Vorteile. Trotzdem ist dessen Einsatz nicht immer sinnvoll oder erforderlich. Zum Beispiel wenn das Unternehmen über eine nachhaltig gute Eigenkapitalbasis verfügt und seine Marktchancen aus eigener Kraft wahrnehmen kann oder umgekehrt, wenn das Unternehmen auf Dauer keinen Bestand am Markt haben wird und neues Eigenkapital die Überlebenszeit nur künstlich verlängert. Auch muss das Unternehmen, für kleinere Familienunternehmen manchmal eine besondere Herausforderung, zu einer transparenten und zeitnahen Informationspolitik bereit sein.
Beteiligungsgeber – meist Beteiligungsgesellschaften oder Fonds – unterscheiden sich in Zielsetzung und Ausrichtung. Und da bei Geld bekanntlich die Gemütlichkeit aufhört, sind beide Seiten gut beraten, sich über den möglichen Partner zu informieren und die Modalitäten abzuklären.
Herausragende Bedeutung für die Familienunternehmen hat hierbei sicherlich die Regelung eines möglichen Ausstiegs, der bereits beim Einstieg zu klären ist: Neben der geplanten Dauer des Engagements ist für Familienunternehmen besonders wichtig: Was passiert danach? Wo gehen die Anteile hin? Familienunternehmen, die ihren Betrieb auch langfristig weiter selber führen wollen, sollten daher die Option des Rückkaufs durch das Unternehmen als Standardausstieg vereinbaren.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und Familienunternehmen
Die typischen Private-Equity-Gesellschaften mit oftmals angloamerikanischem Hintergrund beteiligen sich im Interesse ihrer institutionellen Kapitalgeber. Zur Erreichung der Renditeerwartungen ihrer Geldgeber arbeiten sie mit einer relativ kurzen Haltedauer und mit hohen Transaktionsvolumina.
Auch wenn es dazwischen zahlreiche Varianten von Beteiligungsgesellschaften gibt, so können einige Beteiligungsgesellschaften, die neben stillen Beteiligungen zum Teil auch direkte Minderheitsbeteiligungen anbieten, dennoch als die Antipoden hierzu bezeichnet werden. Manche bieten gerade kleineren und mittelgroßen Familienunternehmen die nötige Flexibilität in der Vertragsgestaltung, sodass der Familienunternehmer gleich mehrere seiner Hauptziele ideal kombinieren kann. Mit Beteiligungen ab 200.000 EUR decken sie den Eigenkapitalbedarf typischer Familienunternehmen ab. Gegenwärtig sind die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften etwa bei rund 3.000 mittelständischen Unternehmen, wenngleich meist in Form einer stillen Beteiligung, engagiert. Das entspricht rund der Hälfte aller Unternehmen, die gegenwärtig Beteiligungskapital nutzen.