Die Maro Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG (Maro) hat einen umfassenden Sanierungsprozess eingeleitet. Aus diesem Grund wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat diesem Antrag stattgegeben und ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Maro betreibt im Münchener Umland elf Mehrgenerationen-Wohnprojekte sowie sechs Demenz-Wohngemeinschaften. Weitere neun ähnlich gelagerte Projekte sind derzeit im Bau oder in einem fortgeschrittenen Planungsstatus. Maro hat es sich zur Aufgabe gemacht, als nicht gewinnorientierte Genossenschaft ein selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen für junge und alte Menschen zu ermöglichen. Es wird seit zwölf Jahren bezahlbarer Lebensraum in Form von gemeinschaftlich organisierten Wohnprojekten und neuen Pflegeformen geschaffen. Auf diese Weise soll Menschen auch ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter ermöglicht werden.
Bestehende Wohnprojekte aktuell nicht betroffen
Bewohner der Maro-Projekte zeichnen immer auch Anteile an der Genossenschaft. Aktuell gehören der Gesellschaft rund 2.100 Genossen an. Wesentliche Ursache für den Insolvenzantrag von MARO ist eine zurückgezogene Finanzierungszusage für ein Projekt in Landsham östlich von München im westlichen Landkreis Ebersberg mit Demenz-Wohngemeinschaften und Mehrgenerationen-Wohnungen. Die fehlenden Mittel machten eine Fortsetzung des Baus vorerst unmöglich und belasten die Liquidität des Unternehmens aufgrund von anstehenden Zahlungsverpflichtungen erheblich.
„Die zurückgezogene Zusage hat uns sehr überrascht und uns blieb aus diesem Grund keine andere Möglichkeit, als einen Insolvenzantrag für die Genossenschaft zu stellen. Wir werden nun die kommenden Wochen intensiv mit allen Beteiligten an einem Sanierungskonzept arbeiten. Unser Geschäftsbetrieb bleibt unverändert aufrechterhalten und auch die bestehenden Wohnprojekte werden aktuell unverändert fortgeführt“, erklärt Inge Schmidt-Winkler, Vorstand der Maro Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG. „Wir haben bereits aus vielen Gemeinden von unseren Partnern sehr positive Signale erhalten, dass an den im Bau befindlichen und an den neuen Projekten unverändert festgehalten werden soll“, fährt sie fort.
Langfristigen Fortbestand sichern
Rechtsanwalt Hendrik Wolfer, als Generalbevollmächtigten und Rechtsanwalt Dr. Lukas Herbert, beide Partner der Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, werden die Restrukturierung von MARO in den kommenden Wochen unterstützen. Dabei geht es in erster Linie um die Erarbeitung eines detaillierten Insolvenzplans und die langfristige Sicherung des Geschäftsbetriebs. „Unser Ziel ist es in den kommenden Wochen, dass wir gemeinsam mit den Projektpartnern und Gläubigern eine langfristige und stabile Lösung finden, die einen Fortbestand dieser ganz besonderen Wohnformen ermöglicht. Die ersten Gespräche, die wir bereits führen konnten, stimmen uns optimistisch. Es ist ein Wille für eine konstruktive Lösung vorhanden“, so Hendrik Wolfer von Grub Brugger und Generalbevollmächtigter bei Maro.
Als vorläufiger Sachwalter wird Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH das Verfahren begleiten. Er erläutert: „Die Eigenverwaltung bietet vielfältige Chancen für eine Neuaufstellung. Alle Beteiligten arbeiten konstruktiv zusammen. Das sind gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Lösung.“ Willrodt wird im Team von Rechtsanwältin Marlene Scheinert unterstützt. Die Gehaltszahlungen der Beschäftigten der Maro Genossenschaft sind durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.