Versicherung gegen M&A-Risiken

Garantien des Verkäufers sind regelmäßig der Knackpunkt in Unternehmenstransaktionen. In den vergangenen Jahren hat sich eine Schere zwischen mangelnder Risikobereitschaft und  höherem Risikopotenzial aufgetan. M&A-Versicherungsprodukte sind hier das Mittel der Wahl.

In einer Unternehmenstransaktion erwartet die Käuferseite regelmäßig umfangreiche Garantieerklärungen vom Verkäufer über einzelne Facetten des Zielunternehmens. Das betrifft etwa Bilanzgarantien, Erklärungen zu latenten Steuerrisiken, den Bestand und die Werthaltigkeit abgeschlossener Verträge sowie die umweltrechtliche oder produktrechtliche Haftung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine abgegebene Garantieerklärung nach Abschluss der Transaktion als nicht richtig erweist, ist vielfach gering. Das mögliche Schadenspotenzial aus dieser Garantieverletzung bleibt jedoch hoch. Ebenso regelmäßig hat in den letzten Jahren die Risikobereitschaft der Transaktionsbeteiligten abgenommen. Insbesondere auch durch den Umstand, dass die Unternehmenstransaktionen komplexer und großvolumiger geworden sind. Auch im Fall des eigentümergeführten Unternehmens, das zum Verkauf steht, wird spätestens der Rechtsberater den Unternehmer auf die Sensibilität einzelner Garantieerklärungen hinweisen. In diesem Spannungsfeld kommt die Versicherungsmathematik zur Anwendung.

Vom Spezialprodukt zum M&A-Instrument

Entsprechend haben in den letzten zehn Jahren zunächst angloamerikanische Anbieter, dann auch Spezial-Anbieter und deutsche Vollversicherer unterschiedliche Versicherungsprodukte entwickelt, um typische Risiken aus M&A-Transaktionen abzusichern. Das klassische Instrument ist die „Warranty and Indemnity Versicherung“ (W&I), die Schäden aus der Verletzung von Garantien und Freistellungen des Verkäufers aus einem Share- oder Asset-Deal versichert.

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