Selbstständige haben meist ein höheres durchschnittliches Einkommen als Angestellte. 3% verdienen allerdings mit rund 550 EUR netto im Monat weniger als das Existenzminimum und müssen ihren Lohn mit Arbeitslosengeld aufstocken. Wer betroffen ist und was die Gründe für den niedrigen Erwerb sind, hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) erforscht.
2,80 EUR pro Stunde – einen so geringen Durchschnittslohn erhalten nicht einmal die erwerbstätigen Angestellten, die Arbeitslosengel II (ALG II) beziehen. Und doch sind viele Selbstständige, die in der Gastronomie, im Handel, im Bereich Verkehr oder in der Nachrichtenübermittlung tätig sind, von einem derart niedrigen Lohn betroffen. Auch viele Tätigkeitsfelder im Dienstleistungsbereich – von Kultur bis Friseur – erzielen kaum höhere Durchschnittslöhne.
Der Stundenverdienst der selbständigen ALG II-Bezieher liegt generell bei 6,70 EUR. Die Zahl derer, die mit ihrem selbstständig erwirtschafteten Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht sichern können und ALG II beziehen, steigt: Waren es 2007 noch 72.171 Selbstständige, sind es 2013 bereits 126.985 Personen. Betroffen sind laut IfM besonders die vom Strukturwandel geschüttelten Wirtschaftsbereiche, unter anderem Kultur, Unterricht und Pflege. Tendenziell wird erst nach 3 bis 5 Jahren, wenn die finanziellen Reserven aufgebraucht sind, staatliche Unterstützung beantragt. Dies zeigt, dass es nicht notwendigerweise Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind, die in die Erwerbsarmut führen. Vielmehr sind es persönliche Umstände wie Kinderbetreuung oder Krankheiten, die 31% der ALG II-Bezieher zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter zehn Stunden beschränken.
Die Studie „Einkommenssituation von Selbstständigen und die Anspruchnahme staatlicher Leistungen auf Basis des SGB II“ des IfM basiert auf den Analysen des „Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg. www.ifm-bonn.org