Überbrückungshilfe kann ab sofort beantragt werden

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Ab sofort können kleinere und mittelständische Unternehmen mit der sogenannten Corona-Überbrückungshilfe eine finanzielle Unterstützung im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschuss­programm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Das Programm soll die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die durch coronabedingte Schließungen (vollständig oder teilweise) oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden.

Die Beantragung kann nur von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer erfolgen. Die jeweiligen Antragsfristen enden spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlfristen am 30. November 2020. Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Wir informieren Sie auf unserer Seite www.unternehmeredition.de/corona kontinuierlich über neue Entwicklungen und Möglichkeiten zur Förderung.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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