Ist die Frauenquote verfassungswidrig?

Eine starre Frauenquote von 30% könnte laut einem Rechtsgutachten der Stiftung Familienunternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Stiftung fordert deshalb Sonderregeln für Härtefälle.

Der Referentenentwurf der Bundesregierung ignoriere beispielsweise das Problem, wenn „nicht mindestens 30% ausreichend qualifizierte Frauen tatsächlich zur Verfügung stehen“, so Professor Kay Windthorst von der Universität Bayreuth in seinem Gutachten. Darüber hinaus verbiete die Frauenquote dem Familienunternehmer eine „individuelle geschlechtsneutrale Bestenauslese“, kritisiert Stiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer. „Der Gesetzgeber darf aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann in die Personalhoheit von Unternehmern eingreifen, wenn die betroffenen Unternehmen einer besonderen Sozialbindung des Eigentums unterliegen.“

Auf die allermeisten Familienunternehmen treffe das nicht zu: „Dort stellen das Anteilseigentum und die damit verbundenen Befugnisse nicht nur eine Vermögensanlage dar, sondern sind Grundlage unternehmerischer Betätigung und damit nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts besonders geschützt“, so Kirchdörfer.

Das Bundesfamilienministerium erklärte, das Vorhaben sei am Freitag in die endgültige Ressortabstimmung gegangen. Es gebe „keine wesentlichen Änderungen im Gesetzentwurf“. Eine Regelung für die Europäischen Gesellschaften sei im Gesetzentwurf enthalten und eine Kabinettsbefassung „im November“ vorgesehen. www.familienunternehmen.de

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