Insolvenzantragspflicht wieder aussetzen?

Insolvenzantragspflicht
(c) alphaspirit

Wenige Tage nach den schweren Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern soll den Betroffenen schnell Hilfe zukommen. Bundesregierung und Bundesländer haben bereits in der vergangenen Woche ein 400-Mio.-EUR-Hilfspaket beschlossen. Wir berichten über weitere geplante Hilfen und die Aktualisierungen bei den Corona-Hilfsprogrammen.

Es mehren sich die Stimmen, wonach für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden soll.  Nach übereinstimmenden Medienberichten haben das Innenministerium und das Finanzministerium des Bundes eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeitet. Geplant sei demnach eine „zielgerichtete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, um Insolvenzanträge zu vermeiden, die unter ökonomischen Gesichtspunkten angesichts der voraussichtlichen Verfügbarkeit staatlicher Hilfsangebote auch unter Gläubigerschutz-Gesichtspunkten nicht erforderlich sind“.

Beschluss im September?

Über ein entsprechendes Gesetz könnte der Deutsche Bundestag nach seiner Sommerpause ab September berichten. Nach der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht für mehr als ein Jahr ausgesetzt – in verschiedenen Abstufungen. Der aktuelle Vorschlag für eine Aussetzung aufgrund der Flutschäden wäre vergleichbar mit der Phase zwischen Februar und April 2021, als nur Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit waren, die noch auf beantragte Corona-Fördergelder warten.

Überbrückungshilfe III jetzt beantragen

Seit wenigen Tagen können nun die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus beantragt werden. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt. Die Überbrückungshilfe III wurde durch die Bundesregierung bis September dieses Jahres verlängert, nachdem sie ursprünglich bis Ende Juni befristet war. Neu bei diesem Hilfsprogramm ist eine „Restart-Prämie, bei der Neu- und Wiedereinstellungen von Mitarbeitern stark gefördert werden. Auf diese Weise solle den Unternehmen die Wiederaufnahme des Betriebes erleichtert werden. Auch wenn die Wirtschaft in den meisten Bereichen wieder loslegen konnte, haben Unternehmen immer noch mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu kämpfen», so Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Beihilferahmen erweitert

Die Möglichkeiten zur Beantragung von Corona-Hilfen sind erweitert worden. Stützt sich ein Unternehmen auf alle bestehenden Hilfsprogramme, kann es bei Vorliegen aller beihilferechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus eine Förderung in Höhe von insgesamt bis zu 52 Mio. EUR erhalten. Hierzu wurde auch auf der Website des Wirtschaftsministeriums eine Erläuterung veröffentlicht.

Hilfen für kleine Startups verlängert

Die Bundesregierung möchte kleineren Startups wegen der Corona-Krise in einem längeren Zeitraum Hilfen zur Verfügung stellen. Die Unterstützungen sollen daher um sechs Monate bis zum Jahresende 2021 verlängert werden. Parallel zu dieser Entscheidung gibt es auch eine Aufstockung. Die Hilfen für große Startups sind dagegen Ende Juni ausgelaufen. Der Förderbetrag für kleinere Startups soll im Rahmen der Kleinbeihilferegelung auf 1,8 Mio. EUR erhöht werden.

Verlängerung der Corona-Hilfen möglich

Eine weitere Verlängerung von Wirtschaftshilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie wird seitens des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums in Aussicht gestellt. Als Termin für eine mögliche Entscheidung steht Ende August im Raum. Die mögliche Verlängerung würde dann voraussichtlich in erster Linie für die Überbrückungshilfe und für die Sonderprogramme bei der Kurzarbeit gelten. Die wieder steigenden Infektionszahlen haben bereits zu einer Verunsicherung in der Wirtschaft geführt.

EU-Gelder aus Hilfsfonds können fließen

Die Mittel aus dem EU-Hilfsfonds gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie können nun auch nach Deutschland fließen. Es geht dabei um die Mittel aus der sogenannten EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RFF).  Insgesamt stehen dabei EU-weit rund 672,5 Mrd. EUR zur Verfügung. Deutschland hatte Mittel in Höhe von 25,6 Mrd. EUR beantragt. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben 90 Prozent dieser Gelder für den Klimaschutz und die Digitalisierung verwenden. Mit jeweils rund 70 Mrd. EUR sind Spanien und Italien die größten Empfänger von Zuschüssen aus dem Corona-Aufbaufonds der EU. Frankreich soll rund 40 Mrd. EUR erhalten.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

Vorheriger ArtikelGeschäftsführerwechsel bei Wieland Electric
Nächster ArtikelLogistikgruppe Zeitfracht kurz vor Adler-Übernahme