Unkalkulierbares Risiko für Gläubiger

Raten- und Teilzahlungen sind für Gläubiger im Fall der späteren Insolvenz ihres Schuldners problematisch. Die Insolvenzanfechtung wird nun verschärft: Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Alle vorgenannten durchgeführten Maßnahmen müssen für einen späteren Gerichtsprozess dokumentiert werden – auch die Plausibilisierung der Zahlungsfähigkeitsprüfung. Sollte die Prüfung jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass der Kunde drohend zahlungsunfähig ist, sollten die bestehenden Altverbindlichkeiten sofort tituliert werden, z.B. durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Die Hintergründe der Vollstreckung sollten dem Kunden nur telefonisch mitgeteilt werden. Keinesfalls darf die Vollstreckung aber mit dem Kunden abgestimmt oder dieser gar zur Hinnahme dieser Maßnahmen überredet werden. Auch das bewusste Auffüllen eines Kontos, in das der Gläubiger dann vollstrecken möchte, macht die Vollstreckung wertlos weil anfechtbar. Auch bei der konkreten Durchführung der Vollstreckung sind zwecks Vermeidung einer späteren Anfechtung die Weichen richtig zu stellen. Es empfiehlt sich stets, einen Spezialisten für Insolvenzanfechtung hinzuziehen. Gläubiger können nicht auf eine Lösung der Problematik durch den Gesetzgeber hoffen, wie Auswertungen der Experten zu aktuellen Gesetzesentwürfen zeigen.

Alarmzeichen und Sofortmaßnahmen

  • Kunde zahlt verspätet, schleppend, nicht oder nicht vollständig
  • Lastschriften „platzen“, werden also mangels Deckung nicht eingelöst bzw. zurückgegeben
  • Kunde zahlt in anderer Form als vereinbart; er tritt Ihnen z.B. Forderungen gegen Dritte erfüllungshalber ab
  • Kreditversicherer stuft die Bonität des Kunden herab
  • Kunde tritt an Sie heran, um eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Vergleich über den Erlass von Schulden zu schließen
  • In der Presse wird über wirtschaftliche Schwierigkeiten Ihres Kunden berichtet

Zur Person

 Dr. Olaf Hiebert/Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte | Steuerberater (© privat)
(© privat)

Dr. Olaf Hiebert ist Rechtsanwalt und Spezialist für Insolvenzanfechtungsrecht bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte | Steuerberater. Dr. Hiebert gibt auf der Seite Tipps für Gläubiger und dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht. www.insolvenzanfechtung-buchalik.de

Autorenprofil

Dr. Olaf Hiebert ist Rechtsanwalt und Spezialist für Insolvenzanfechtungsrecht bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte | Steuerberater. Dr. Hiebert gibt auf der Seite Tipps für Gläubiger und dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht.

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