Insolvenz-Krimi um Immobilienunternehmen Eyemaxx

Eyemaxx Immobilien
(c) Gina Sanders

Während die Welt gebannt auf die Immobilienkrise mit drohenden Insolvenzen in China der großen Unternehmen Evergrande und Kaisa blickt, spielt sich in Deutschland und Österreich gerade eine Art „Insolvenz-Krimi“ um ein anderes Immobilienunternehmen ab. Es geht um den Immobilienentwickler Eyemaxx, der bereits seit längerer Zeit mit einer Krise zu kämpfen hatte.

Das Unternehmen konnte bisher noch keine testierte Bilanz für das Geschäftsjahr 2019/20 vorlegen. Trotzdem meldete der Immobilienentwickler im Sommer aus seiner Sicht erfreuliche Halbjahreszahlen für 2021. Gleichzeitig wurde aber eine größere Immobilie verkauft. Zwei Anleihen, die das Unternehmen begeben hatte, notierten nur noch mit Werten knapp über 20%.

Insolvenzantrag in Österreich

Zum Ende Oktober musste Eyemaxx dann eingestehen, dass es die am 26. Oktober fälligen Zinsen für die 5,5%-Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3) nicht mehr bedienen kann. Als Ursache für diesen Ausfall nannte Eyemaxx „nicht eingegangene Zahlungsflüsse aus getätigten Projektverkäufen im mittleren einstelligen Millionenbereich“. Das Gesamtvolumen der insgesamt drei begebenen Anleihen liegt bei 125 Mio. EUR. Anfang November erfolgte dann ein Insolvenzantrag. Eigentlich vom Ablauf her nicht weiter ungewöhnlich. Dennoch kam der Antrag eher überraschend und besonders ungewöhnlich war der Ort des Antrags: Österreich. Die Eyemaxx Real Estate AG hat ihren Sitz laut Impressum in Aschaffenburg – hier also wäre auch der Insolvenzantrag zu stellen. Eyemaxx selber verkündet auf seiner Webseite am 4. November, dass es ein „Sanierungsverfahren“, und zwar „beim zuständigen Gericht“ beantragt habe – es nennt aber den Ort nicht. Einen Tag später nennt Eyemaxx dann das Landesgericht Korneuburg als Ort für ein „Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung“.

Fremdinsolvenzantrag in Deutschland

Bereits vor dem Antrag von Eyemaxx in Österreich hat die One Square Advisors GmbH (One Square) mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek einen Fremdinsolvenzantrag sowie hilfsweise einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht in Aschaffenburg gestellt. Ziel dieses Antrags war es, die Interessen der deutschen Anleihegläubiger besser vertreten zu können. In einer Pressemeldung heißt es dazu, dass auf diese Weise „in Deutschland befindliche Assets der Eyemaxx Real Estate AG auch in Deutschland verwertet und somit nicht unter den in Österreich vorgelegten Sanierungsplan fallen.“ Der Hintergrund ist, dass in Österreich bei einem Insolvenzverfahren eine gesetzliche Mindestquote von 20% gilt, in Deutschland hingegen wird eine Quote anhand der vorhandenen Assets ermittelt. Die deutschen Antragssteller hoffen also auf einen höheren Ertrag. Zudem muss bei einem Insolvenzverfahren in Deutschland zwingend die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erfolgen. Bei einem Insolvenzverfahren in Österreich gilt diese Schutzvorschrift nicht.

Schnell Fakten schaffen

One Square erhebt in einer Pressemeldung scharfe Vorwürfe gegen Eyemaxx: „Der enge Zeitplan [Anm.: des Insolvenzverfahrens in Österreich] deutet darauf hin, dass das Verfahren seitens der Gesellschaft von langer Hand vorbereitet ist und ein Sanierungsplan, der die Gläubiger mit einer Quote von 20% abfinden soll, erarbeitet wurde.“ Nun ist es nicht mehr unüblich, dass bei Insolvenzverfahren – egal ob Regelverfahren oder ESUG – im Vorfeld ein Bündel von Maßnahmen vorbereitet wird, die dann im Ablauf des Verfahrens abgearbeitet werden. Den angestrebten Vorteil des Insolvenzantrags in Österreich sieht One Square unter anderem darin, dass der Eigentümer das Unternehmen fortführen kann und dass sich die Eigentumsverhältnisse ändern. One Square befürchtet, dass die deutschen Anleihegläubiger ausgebootet werden: „In Kombination mit der kurzen Frist sowie der für die meist deutschen Anleihegläubiger nicht geläufigen Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass durch diese Quote (20% der Forderungen) die Aktionäre der Eyemaxx Real Estate AG überproportional durch das Verfahren in Österreich profitieren.“

In der Pressemeldung stichelt One Square auch gegen den neuen Eyemaxx-Generalbevollmächtigten für Deutschland, Rechtsanwalt Dirk Eichelbaum. Mit einem direkten Link wird auf den kleinen Skandal verwiesen, als Eichelbaum – damals noch Filialleiter von Buchalik Brömmekamp in Stuttgart, dem Inhaber von Trigema, Wolfgang Grupp, in einem langen Brief vorschlug, mittels eines Insolvenzverfahrens Steuern zu sparen.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

Vorheriger ArtikelWirtschaftsprognosen: Stimmung hellt sich überraschend auf
Nächster ArtikelLeoni verkauft Adaptricity an Secure Meters