Finanzierungsinstrumente
Das in Deutschland mit Abstand beliebteste und am häufigsten angewendete Finanzierungsinstrument sind weiterhin stille Beteiligungen in über einem Drittel aller Fälle, gefolgt von Nachrangdarlehen mit 27% und Genussrechten mit 20%. Gesellschafterdarlehen markieren mit 11% den vierten Platz. Auffallend ist der signifikante Rückgang bei Hybridanleihen als von den Panelteilnehmern weniger favorisiertes Finanzierungsinstrument von 11% im Jahr 2008 auf 4% im Jahr 2009.
Rating als Voraussetzung für Mezzanine
Für die Vergabe von Mezzanine verlangt die Mehrheit der Kapitalgeber ein Rating. In der Vergangenheit haben insbesondere Standard-Anbieter ein (Kurz-)Rating als zwingendes Entscheidungskriterium vorausgesetzt. Auch Individual-Anbieter fühlen sich zunehmend dazu verpflichtet, “präventiv” durch den Einsatz von Ratings mögliche Risiken besser einzuschätzen. Sie greifen dabei auch durchaus auf gängige Ratingagenturen zurück, wobei vielfach hier auch Konzern-/bankinterne Ratings – individuell gestrickt – zugrunde gelegt werden. Demnach machen 60% (2008: 61%) aller Kapitalgeber die Vergabe von Mezzanine von einem Rating abhängig – die anderen 40% fokussieren sich von vornherein auf individuelle Due Diligence-Prozesse. Dies untermauert die zunehmende Risikosensibilität und kritischere Selektion seitens der Kapitalgeber. Ratings werden zunehmend intern von den Kapitalgebern selbst durchgeführt. Gleichzeitig sind die Anforderungen gestiegen, da neben quantitativen auch vermehrt qualitative Merkmale in den Ratingprozess einbezogen werden. Außerdem werden noch zusätzlich intensive Due Diligence-Prozesse durchgeführt.
Als weiteres Vergabekriterium machen Kapitalgeber die Einhaltung bestimmter Umsatzgrößen beim Zielunternehmen zur Bedingung. Die Bandbreiten des jährlichen Mindestumsatzes bei den Zielunternehmen liegen zwischen 50.000 EUR und 20 Mio. EUR – der Durchschnitt liegt bei 14 Mio. EUR. Auch der Einsatz einer am Erfolg des Unternehmens bemessenen Verzinsung ist aus Sicht der Kapitalgeber üblich. Diese kann z.B. in der Wandlung von Mezzanine-Kapital in Eigenkapital, also in eine “echte” Beteiligung, bestehen. Ein sog. Equity-Kicker räumt dem Mezzanine-Geber das Recht ein, über vorher definierte Options- oder Wandlungsrechte direkt am Unternehmenserfolg zu partizipieren oder bei entsprechender Ausgestaltung auch Minderheitsgesellschafter des Unternehmens zu werden. 71% aller Mezzanine-Geber befürworten den Einsatz eines Equity-Kickers – 2008 haben dies die Teilnehmer lediglich zu 61% favorisiert. Der signifikante Anstieg um zehn Prozentpunkte ist das Ergebnis einer risikoadäquaten Rendite, um damit ein risikogerechteres Pricing zu erzielen. Die Aufnahme eines Kickers ist entscheidend für die Zuordnung einer Finanzierung zum Equity-Mezzanine-Kapital. Ein Kicker soll dem Mezzanine-Geber ermöglichen, tatsächlich am Wertschöpfungspotenzial des zu finanzierenden Unternehmens teil zu haben. In der Regel ist die Verzinsung des Mezzanine-Kapitals geringer, wenn ein Kicker Bestandteil der Vergütung ist.