Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen und Verbraucher eine Belastung dar. Auch die Sanktionen gegen Russland und Belarus wirken sich auf die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen in Deutschland aus. Fast zwei Monate ist es her, dass die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen hat, um Unternehmen und Verbraucher von den Folgen des Ukrainekriegs zu entlasten. Nun hat die Umsetzung dieser Programme begonnen.
Es wurde zum einen ein Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm aufgelegt. Hier können die Anträge bereits bei den Bürgschaftsbanken gestellt werden. Zudem gibt es ein Großbürgschaftsprogramm, bei dem Betriebsmittel- und Investitionskredite von Unternehmen ab 20 Mio. EUR Bürgschaftsbedarf verbürgt werden – in der Regel mit 80%. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich unter anderem danach, ob das Unternehmen in einer strukturschwachen Region liegt oder nicht.
Kreditprogramm der KfW
Weiterhin gibt es ein „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um die Liquidität von Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zugang zu zinsgünstigen Krediten bis zu einem Volumen von 100 Mio. EUR mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken – zwischen 70 und 80%. Finanziert werden Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung oder auch laufende Kosten wie Mieten oder Gehälter. Bei einem Kreditvolumen von bis zu 3 Mio. EUR wird auf eine Risikoprüfung seitens der KfW verzichtet. Bei einem Volumen zwischen 3 und 10 Mio. EUR erfolgt eine Prüfung im Schnellverfahren. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten.
Als Zugangsvoraussetzung für die beiden Hilfsprogramme gelten Umsatzrückgänge durch weggebrochene Absatzmärkte, Produktionsausfälle oder die Schließung von Produktionsstätten. Eine weitere mögliche Zugangsvoraussetzung ist, dass Unternehmen in den vergangenen drei Jahren mindestens 10% des Umsatzes in Belarus, Russland oder der Ukraine erzielt haben. Auch eine besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten berechtigt zu einem Kreditantrag bei der KfW. Die Programme sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Starker Anstieg der Energiekosten
In den Monaten Januar bis April 2022 lagen die Energiekosten bei 54% der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Durchschnitt sind die Energiekosten dabei um satte 41% gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Sondererhebung zum KfW-Mittelstandspanel im Mai 2022. Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen hätte in dem Zeitraum bereits Energieeieinsparmaßnahmen getroffen. Jeweils etwa 20% der Unternehmen hätten einen langfristigen Liefervertrag für Strom aus erneuerbaren Energien abgeschlossen. Jeweils rund 10% der Unternehmen führten selbst Investitionen in die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien durch oder investierten in die Energieeffizienz ihres Unternehmens.
Ein Ergebnis der Befragung war aber auch, dass sich die Mehrheit der Mittelständler in der Lage sieht, auch längerfristig die höhere Energiekostenbelastung auf dem Niveau von Anfang Mai 2022 finanziell schultern zu können. Dies liege daran, dass bei vielen Unternehmen die Energiekosten nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen und dass viele Firmen die Preissteigerungen an ihre Kunden weitergeben können.
Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.