Drei Jahre nach Einführung des ESUG hat sich das Verfahren in der deutschen Insolvenzordnung etabliert – wenn auch auf niedrigem Niveau. Laut einer Studie der Boston Consulting Group wurden 790 Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. 450 wurden genehmigt.
Ein komplexes Verfahren
Hinweise auf Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge offenbaren die ganze Komplexität des ESUG. So kann schon ein schlecht oder unzureichend formulierter Insolvenzantrag verbunden mit dem Antrag auf Eigenverwaltung dazu führen, dass der Antrag vom zuständigen Insolvenzrichter abgelehnt wird. Letzteres betrifft gegenwärtig fast die Hälfte aller gestellten Anträge auf Eigenverwaltung. Und nach einer Analyse der Boston Consulting Group (BCG) sind mehr
als 40% aller beantragten Eigenverwaltungsverfahren später in die Regelinsolvenz übergegangen. Dieser Wert ist im Vergleich zu den Vorjahren nochmals erheblich gestiegen und betrifft vor allem kleinere Unternehmen. Die Analysten von BCG führen diese Entwicklung auch auf die mangelhafte und unprofessionelle Vorbereitung und Durchführung der Anträge zurück. Nicht zuletzt spielen Erfahrung und Kompetenz der Berater eine ganz wesentliche Rolle. „Die Komplexität des Verfahrens wird deutlich unterschätzt“, betont Robert Buchalik. „Ohne ein belastbares Konzept, das auch die operative Sanierungsfähigkeit aufzeigt, ergibt eine Sanierung unter Insolvenzschutz definitiv keinen Sinn.“ Weitere Hürden, die auch nach einer erfolgreichen Antragstellung auftreten können, sind etwa nicht eingeräumte Massekredite, Vorkasseforderungen der Lieferanten, Ausschlüsse bei Ausschreibungen, Unstimmigkeiten im Gläubigerausschuss, Anfechtungsbegehren des Sachwalters oder schwierige Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Fazit
Insgesamt hat sich die Insolvenzkultur durch die Einführung des ESUG positiv verändert. Von vielen Betroffenen wird das Gesetz als Chance für einen Neustart wahrgenommen. Auch der positive Marketingeffekt darf nicht unterschätzt werden, wird das Schutzschirmverfahren doch vermehrt gar nicht mehr als „Insolvenz“ wahrgenommen. Besonders in der Öffentlichkeit bekannte Marken profitieren davon. „Gerade das Schutzschirmverfahren nimmt der Insolvenz einen wesentlichen Teil ihres Schreckens und die Scheu vor der Unkontrollierbarkeit des Verfahrens“, unterstreicht Georg Streit. „Mit dem ESUG ist dem Gesetzgeber ein großer Wurf gelungen.“