Haushalt 2025: Wachs­tumsin­itia­tive mit steuerlichen Impulsen

Foto: © AdobeStock_black_mts

Die Bun­des­re­gie­rung er­zielte am 5. Juli 2024 eine Ei­ni­gung zum Bun­des­haus­halt 2025. Darin ent­hal­ten ist eine Wachs­tumsin­itia­tive mit zahl­rei­chen steu­er­li­chen Im­pul­sen. Da­ne­ben sol­len Un­ter­neh­men von Büro­kra­tie ent­las­tet wer­den.

Mit ei­ner sogenannten Wachs­tumsin­itia­tive will die Bun­des­re­gie­rung die struk­tu­rel­len Her­aus­for­de­run­gen für den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land an­ge­hen, die in dem be­schleu­nig­ten de­mo­gra­fi­schen Wan­del, dem schwa­chen Po­ten­tial- und Pro­duk­ti­vitätswachs­tum, dem not­wen­di­gen Überg­ang zur Kli­ma­neu­tra­lität so­wie der Zu­nahme geoöko­no­mi­scher Ri­si­ken ihre Ur­sa­che ha­ben. Die drei Re­gie­rungs­par­teien ha­ben sich dar­auf verständigt, dass eine nach­hal­tig starke Wirt­schaft bei so­li­den Staats­fi­nan­zen er­for­der­lich ist, um diese Her­aus­for­de­run­gen zu bewälti­gen. An­ge­sichts be­grenz­ter Haus­halts­spielräume liegt der Fo­kus der Bun­des­re­gie­rung auf In­ves­ti­tio­nen in In­fra­struk­tur, Trans­for­ma­tion, Di­gi­ta­li­sie­rung, Bil­dung, In­no­va­tion und For­schung so­wie der Stärkung der Wett­be­werbsfähig­keit.

Steuerliche Anreize

Für In­ves­ti­tio­nen und In­no­va­tio­nen von pri­va­ten Un­ter­neh­men sol­len des­halb zusätz­li­che An­reize und fi­nan­zi­elle Spielräume ge­schaf­fen wer­den. Hierzu gehören unter anderem:

  • Ver­bes­se­rung der Ab­schrei­bungs­be­din­gun­gen:
    • Verlänge­rung der de­gres­si­ven Ab­schrei­bung bis 2028 und An­he­bung des AfA-Sat­zes von 20 auf 25%
    • An­he­bung des Ma­xi­mal­werts an An­schaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten ei­nes Wirt­schafts­guts von 1.000 EUR auf 5.000 EUR für die An­wen­dung der Sam­mel­ab­schrei­bung
  • Aus­wei­tung der For­schungs­zu­lage durch Erhöhung der Be­mes­sungs­grund­lage von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR, wo­durch sich die Zu­lage pro Jahr auf 3 Mio. EUR beziehungsweise für KMU auf 4,2 Mio. EUR erhöhen würde
  • Ver­schie­bung der Ta­ri­feck­werte des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs zur Ver­mei­dung der kal­ten Pro­gres­sion auch für die Jahre 2025 bis 2026
  • Stärkung der E-Mo­bi­lität
    • Aus­bau ei­ner flächen­de­cken­den, be­darfs­ge­rech­ten und nut­zer­freund­li­chen Tank- und Lad­ein­fra­struk­tur
    • Um­set­zung der Vor­ga­ben aus der EU-Gebäude­richt­li­nie hin­sicht­lich der Aus­bau­ver­pflich­tun­gen für Lad­ein­fra­struk­tur im Gebäude­be­reich in der lau­fen­den Le­gis­la­tur­pe­riode in einem Gebäude-Elek­tro­mo­bi­litätsin­fra­struk­tur-Ge­setz
    • Rück­wir­kende Son­der­ab­schrei­bung für Un­ter­neh­men zum 1. Juli 2024 für neu zu­ge­las­sene voll­elek­tri­sche und ver­gleich­bare Nul­le­mis­si­ons­fahr­zeuge, die für Neu­zu­las­sun­gen bis Ende 2028 gel­ten soll
    • Erhöhung des De­ckels für den Brutto-Lis­ten­preis von 70.000 EUR auf 95.000 EUR bei der Dienst­wa­gen­be­steue­rung für E-Fahr­zeuge
    • Steu­er­li­che Gleich­stel­lung von aus­schließlich mit E-Fu­els be­trie­be­nen Kfz mit voll­elek­tri­schen Fahr­zeu­gen bei der Kfz-Steuer und der Dienst­wa­gen­be­steue­rung
  • Ho­no­rie­rung von Mehr­ar­beit durch Steuer- und Bei­trags­frei­stel­lung von Zu­schlägen für über die ta­rif­li­che Voll­zeit­ar­beit hin­aus­ge­hende Mehr­ar­beit beziehungsweise über eine Ar­beits­zeit von 40 Stun­den hin­aus­ge­hende Mehr­ar­beit
  • Schaf­fung neuer steu­er­li­cher An­reize zur Aus­wei­tung der Ar­beits­zeit von Teil­zeit­be­schäftig­ten durch steu­er­li­che Begüns­ti­gung even­tu­el­ler von Ar­beit­ge­ber aus­be­zahl­ter Prämien
  • Stärkung der Frau­en­er­werbstätig­keit durch Überführung der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­tion III/V in das Fak­tor­ver­fah­ren der Steu­er­klasse IV
  • Ver­ein­fa­chung der Fachkräfte­ein­wan­de­rung nebst steu­er­li­cher An­reize für neu zu­ge­wan­derte Fachkräfte in den ers­ten drei Jah­ren durch Steu­er­frei­stel­lung von 30, 20 und 10% des Brut­to­lohns bis zu ei­ner be­stimm­ten Ober­grenze
  • Ver­bes­se­rung der steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen von Ven­ture-Ca­pi­tal-In­vest­ments
  • Schaf­fung ei­ner neuen Rechts­form für Un­ter­neh­men mit ge­bun­de­nem Vermögen als Lösungsmöglich­keit für un­geklärte Un­ter­neh­mens­nach­fol­gen
  • Dau­er­hafte Sen­kung der Strom­steuer für das pro­du­zie­rende Ge­werbe auf das EU-Mi­ni­mum.

Zu­dem soll der KfW-In­stru­men­ten­kas­ten wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, unter anderem durch den verstärk­ten Ein­satz zins­ver­bil­lig­ter Kre­dite an­stelle von In­ves­ti­ti­ons­zu­schüssen, durch die Be­reit­stel­lung von Bun­des­ga­ran­tien für Ri­sikoüber­nah­men und gegebenenfalls die Einführung ei­nes Ei­gen­ka­pi­tal-Trans­for­ma­ti­ons­fonds.

Bereits am 10. Juli 2024 übersandte das BMF den Wirtschaftsverbänden einen Entwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 zur Stellungnahme, mit dem erste Umsetzungsschritte unternommen werden sollen. Konkret ist darin die Anpassung des Einkommensteuertarifs und die Überführung der Steuerklassen III und V das Faktorverfahren enthalten.

Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Ne­ben den steu­er­li­chen An­rei­zen plant die Bun­des­re­gie­rung auch Maßnah­men zum Büro­kra­tie­ab­bau. Im Steu­er­recht ist dazu die Prüfung der Vor­schläge der Ex­per­ten-Kom­mis­sion „Ver­ein­fachte Un­ter­neh­mens­steuer“ und „Bürger­nahe Ein­kom­men­steuer“ und gegebenenfalls de­ren ge­setz­ge­be­ri­sche Um­set­zung noch in 2024 vor­ge­se­hen. Der Ab­bau der Büro­kra­tie wird darüber hin­aus als alle Po­li­tik­be­rei­che be­tref­fende Quer­schnitts­auf­gabe ge­se­hen. Insbesondere fol­gende Maßnah­men ste­hen auf der Agenda der Bun­des­re­gie­rung:

  • Jähr­li­ches Büro­kra­tie-Ent­las­tungs­ge­setz, mit dem si­cher­ge­stellt wer­den soll, dass die Be­las­tung aus sämt­li­chen Bun­des­ge­set­zen je­weils ab­nimmt
  • Kon­se­quen­ter Ab­bau von Nach­weis- und Be­richts­pflich­ten in den Ge­schäfts­be­rei­chen al­ler Res­sorts der Bun­des­re­gie­rung
  • Re­du­zie­rung der da­ten­schutz­recht­li­chen An­for­de­run­gen – Be­stel­lung ei­nes Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten erst in Un­ter­neh­men ab 50 (der­zeit 20) Mit­ar­bei­ten­den
  • Erhöhung der Rechts­si­cher­heit und Er­leich­te­rung der An­wen­dung der DS­GVO
  • 1:1-Um­set­zung von EU-Recht in na­tio­na­les Recht, Iden­ti­fi­ka­tion und Re­duk­tion von be­ste­hen­den über­schießen­den Um­set­zun­gen
  • Prag­ma­ti­sche Um­set­zung der Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten
    • 1:1-Um­set­zung der eu­ropäischen Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD) und ent­spre­chende An­pas­sung des deut­schen Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes (LkSG)
    • Im­ple­men­tie­rung der zi­vil­recht­li­chen Haf­tung zum spätes­ten eu­ro­pa­recht­lich vor­ge­schrie­be­nen Zeit­punkt
    • Er­satz der Be­richte nach dem LkSG mit In­kraft­tre­ten der Cor­po­rate Sus­tai­nab­lity Re­por­ting Di­rec­tive (CSRD) ab 1. Januar 2025 durch die CSRD-Be­richt­er­stat­tung
    • Keine Sank­tio­nie­rung von Verstößen ge­gen be­ste­hende Be­richts­pflich­ten bis zum 1. Januar 2025
    • Ein­satz bei der EU-Kom­mis­sion für eine Re­duk­tion der um­fang­rei­chen Vor­ga­ben zum In­halt der Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung nach der CSRD
    • Fest­le­gung von Stan­dards, wo­nach Un­ter­neh­men für ihre In­for­ma­ti­ons­ge­win­nung bei KMU in ih­rer Lie­fer­kette In­for­ma­tio­nen ab­fra­gen dürfen.
Autorenprofil
Dr. Ulrike Höreth

Dr. Ulrike Höreth ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei RSM Ebner Stolz. Dort verantwortet sie das Knowledge Management und die fachliche Kommunikation. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Begleitung aller aktuellen steuerlichen Entwicklungen für Mandanten und Mitarbeiter. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Identifikation und Aufbereitung von für mittelständische Unternehmen relevanten steuer- und wirtschaftsrechtlichen Themen im engen Austausch mit den operativ tätigen Experten bei RSM Ebner Stolz aus den Disziplinen Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Autorenprofil
Brigitte Stelzer

Brigitte Stelzer ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei RSM Ebner Stolz und arbeitet im Knowledge Management bei RSM Ebner Stolz. Dort verantwortet sie das Knowledge Management und die fachliche Kommunikation. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Begleitung aller aktuellen steuerlichen Entwicklungen für Mandanten und Mitarbeiter. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Identifikation und Aufbereitung von für mittelständische Unternehmen relevanten steuer- und wirtschaftsrechtlichen Themen im engen Austausch mit den operativ tätigen Experten bei RSM Ebner Stolz aus den Disziplinen Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Vorheriger ArtikelMotorplatzer bei Motor Presse Hamburg
Nächster ArtikelPostrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet