Große Koalition will Corona-Hilfspakete verlängern

© guukaa – stock.adobe.com

Wie von Experten bereits erwartet hat sich die Große Koalition auf eine Verlängerung von einigen Hilfspaketen gegen die Auswirkungen der Coronakrise verständigt. Auch die Unternehmeredition hatte bereits über diese Planungen berichtet.

Kurzarbeit möglich bis Ende 2021

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen unter anderem vor, dass die Ausnahmeregelungen für die Kurzarbeit in wesentlichen Teilen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, besteht die Möglichkeit den Bezug des Kurzarbeitergeldes von zwölf auf 24 Monate zu verlängern. Die Aufstockung auf bis zu 87% des Netto-Einkommens bleibt auch erhalten. Die vollständige Erstattung der Sozialbeiträge für Kurzarbeiter gilt nach den Planungen der Koalition allerdings nur bis zum 30. Juni 2021.

Bertram Brossardt, Haupt-geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

Lob für dieses Maßnahmenpaket kommt vom Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt: „Gerade im industriellen Bereich, wie zum Beispiel dem Automobilzulieferbereich, der Luftfahrt und dem Maschinenbau ist zu erwarten, dass die Krise frühestens Ende 2021 überwunden ist.“ Die Bundesregierung rechnet mit Kosten in Höhe von rund zehn Milliarden Euro im kommenden Jahr.

Überbrückungshilfen werden verlängert

Bisher waren die staatlichen Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, bis Ende August befristet. Danach sollten für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten bis zu einer Höhe von 150.000 EUR erstattet werden. Dieses Hilfsangebot wird nach den Planungen der Koalitionäre bis zum Ende des Jahres 2020 ausgedehnt. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Aktuell läuft die Auszahlung der Gelder eher schleppend, weil das Verfahren recht komplex ist. Unter anderem sollen Betrugsfälle verhindert werden.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Speziell für Kleinunternehmer und Soloselbstständige wurde bereits im Frühjahr der Zugang zur staatlichen Grundsicherung („Hartz IV“) erleichtert. Diese Regelung wird nun bis zum Jahresende verlängert. Antragsteller müssen also beispielsweise nicht fürchten, dass sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil sie als nicht angemessen bewertet wird. Auch die erleichterten Regelungen für das sogenannte „Schonvermögen“ bleiben bis zum Ende des Jahres gültig.

Wir informieren Sie auf unserer Seite www.unternehmeredition.de/corona kontinuierlich über neue Entwicklungen und Möglichkeiten zur Förderung.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

Vorheriger ArtikelDBAG mit drei Management-Buy-Outs trotz Corona-Krise
Nächster ArtikelErholung der deutschen Wirtschaft setzt sich fort