In der Nachfolgeplanung geht es immer auch um die Bewahrung und Weitergabe von Werten. Ganz im Sinne einer nachhaltigen Unternehmenszukunft bietet eine letztwillige Verfügung hier sinnstiftende Gestaltungsmöglichkeiten.
Eigene Stiftungsgründung
Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit kann die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung sein, entweder zu Lebzeiten oder durch ein Testament. Dabei kann der Unternehmer genau nach seinen eigenen Wünschen festlegen, welche Ziele sie langfristig zu verfolgen hat. Die Stiftungsgründung ist auch steuerrechtlich relevant, jedoch muss zur langfristigen Zweckbestimmung ein derzeit nicht unerheblicher Kapitalstock vorhanden sein. Zudem ist eine langfristige Verwaltung und Bestellung von Stiftungsgremien zu gewährleisten.
Sonderform Stiftungsfonds
Mit einer Zuwendung in einen Stiftungsfonds wird ein langfristiger Kapitalstock oder eine Rücklage aufgebaut, die Organisationen für ein konkretes Projekt oder in einer Notsituation nutzen können. Bei einer solchen flexiblen Zuwendung kann neben den Erträgen aus dem Stiftungsfonds auch das zugewendete Kapital selbst der Mitfinanzierung von konkreten Projekten dienen. Da der Stiftungsfonds in Treuhänderschaft einer rechtlich selbständigen Stiftung steht, sind sowohl der Verwaltungsaufwand geringer als auch Einkünfte für den festgelegten Zweck selbst lange nach dem Tod des Erblassers gesichert.
Fazit
Die Übertragung von Vermögenswerten an eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung bietet dem Unternehmer die Möglichkeit, Werte zu erhalten und langfristig das eigene Erbe weiterleben zu lassen. Aufgrund der Komplexität erbrechtlicher, steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Aspekte sollte frühzeitig gemeinsam mit einem Fachexperten und der begünstigten Organisation der Nachlass gestaltet werden.
Zu den Personen
Nadine Shalala ist Philanthropy Manager bei Handicap International und berät Privatpersonen und Unternehmen in ihrem philanthropischen Engagement.
www.handicap-international.de
Paul Grötsch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Groll, Gross & Steiner
in München. Zudem ist er Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.
www.erbrechtsforum.de