Trotz des schwierigen politischen Klimas hat der Handel zwischen Russland und Deutschland nicht aufgehört. Allerdings haben sich die Finanzierungsmöglichkeiten seit dem Beginn der Sanktionen deutlich verschlechtert.
Was muss man in Russland noch beachten?
Die Einführung des elektronischen Zollverfahrens vereinfacht die Zollprozeduren erheblich. Darüber hinaus wird die Anzahl erforderlicher Dokumente verringert und die Zollprozedur beschleunigt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass alle importierten Waren für die Zeit der Zollabfertigung der Waren physisch bei einer Zollstelle in einem Zolllager (СВХ) untergebracht werden müssen. Erst nach der erfolgreichen Einreichung der Zollerklärung können die Waren das Zolllager verlassen. Die Lagerung beim Zoll ist im Gegensatz zu der EU kostenpflichtig. Für die Einrichtung eines eigenen Zolllagers ist eine entsprechende Lizenz erforderlich.
Die Zollabgaben sind spätestens zum Zeitpunkt der Zolldeklarierung an der Zollstelle zu entrichten. Zu diesen Abgaben gehört auch die Einfuhrumsatzsteuer von 18 Prozent (Regelsatz). Für bestimmte Warengruppen, wie Pharmaprodukte und Erzeugnisse für Kinder, gilt ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent. Wichtig ist, dass nur eine russische juristische Person berechtigt ist, Zollerklärungen einzureichen. Folgende Kosten fallen bei der Zollabfertigung an:
Zollsätze und Zollgebühren (von Zolltarifnummer und Zollwert abhängig) |
Einfuhrumsatzsteuer |
Gebühren für Zollager |
Gebühr für den Zollvertreter |
Warenzertifizierung
Des Weiteren werden auch diverse Konformitätsdokumente verlangt, welche die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards für Waren in der EAWU sicherstellen. Der Erbringung von Konformitätsnachweisen unterliegen unter anderem folgende Produkte:
Parfümerie und Kosmetik |
Lebensmittel |
Elektrotechnik, Maschinen und Anlagen |
Verpackungen |
Leichtindustrie (Textilien und Schuhe etc.) |
Chemische Industrie |
Transportmittel |