Schon seit längerem bemühen sich einige Crowdinvesting-Portale auch um den Mittelstand. Der Erfolg war bisher eher mäßig. Nun gibt es den nächsten Versuch: Der Elektro-Großhandel Penell vertreibt einen Teil seiner Schuldverschreibungen über die Plattform Crowdrange.
Die börsliche Zeichnungsfrist für die Mittelstandsanleihe des Elektrogroßhändlers Penell GmbH endete am 6. Juni. Von dem angestrebten Zielvolumen von 5 Mio. Euro wurden aber nur 3,6 Mio. Euro erreicht. Anleger können die Anleihe deshalb weiter zeichnen, und zwar über den Crowdinvesting-Anbieter Crowdrange.
Bunte Finanzierungslandschaft
Es ist das erste Mal, dass ein Mittelstandsanleihe über ein Crowdinvestingportal angeboten wird. Bisher sieht das Modell eher so aus, dass sich eine Vielzahl von Privatanlegern (sprich die Crowd) an Finanzierungsprojekten beteiligen kann. Der Einstieg ist dabei – je nach Plattform – bereits ab Minimalbeträgen von unter 10 Euro möglich. Ausnahmen bilden die Bergfürst AG und eben Crowdrange. Während sich Bergfürst auf die Ausgabe von Aktien spezialisiert hat und eher größere, nach eigenen Angaben mittelständische Unternehmen für Finanzierungsprojekte gewinnen will, bietet Crowdrange eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten an: Von Eigenkapital wie Beteiligungen und Aktien über Spendenprojekten, Anleihen und partiarische Darlehen. Im Gegensatz zu Bergfürst ist Crowdrange aber keine Wertpapierhandelsbank sondern nur Anlagenvermittler: Sie kann Kapitalmarktprodukte nur vertreiben und nicht selbstständig emittieren, da ihr die entsprechende BaFin-Lizenz fehlt.
So nun auch im Fall der Anleihe der Penell GmbH: Crowdrange agiert als Finanzintermediär und vertreibt die Anleihe im Auftrag der HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH, mit der sie sich unter einem Haftungsdach befindet. Damit umgeht der Finanzdienstleister geschickt den Versuch der Bundesregierung, den Crowdinvesting-Markt zu regulieren. Denn der ist nicht unumstritten.
Risiken für Anleger
Da viele Plattformen Beteiligungen für Projekte unter 100.000 Euro anbieten, ist kein Wertpapierhandelsprospekt notwendig. Das bedeutet aber auch ein beträchtliches Risiko für die vielen Privatanleger. Je nach Ausgestaltung sind diese denn auch direkte Gesellschafter des finanzierten Unternehmens oder haben ihre Anteile in einer eigens geformten Holding gebündelt. Ist ersteres der Fall, ist die Abwicklung im Falle einer Insolvenz oder die Anschlussfinanzierung durch einen Einzelinvestor ungleich schwieriger. Um Beträge über 100.000 Euro einzunehmen, sind viele Anbieter dazu übergegangen, Gewinnbeteiligungen in Form von partiarischen Darlehen auszugeben – was so gut wie gar keine Transparenzpflichten nach sich zieht. Im Fall einer Insolvenz werden die Darlehensgeber zudem als Letzte berücksichtigt – und sehen im schlimmsten Fall gar nichts mehr von ihrem Geld.
Verena Wenzelis war bis Juli 2016 Redakteurin bei der Unternehmeredition.