Am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht seine lange erwartete Entscheidung zum Erbschaftsteuerrecht verkündet. Wie vermutet, hat es die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die bisherigen Regelungen sollen jedoch fortgelten bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens allerdings bis zum 30. Juni 2016
Weiterer Verfahrensgang/Vertrauensschutz
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, bereits vor Ostern 2015 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Nach Abstimmung mit den Ländern soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause beginnen und bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen werden. Die Neuregelung soll so dann am 01.01.2016 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Nutzung der bisherigen weitgehenden Steuerfreistellung bei der Übertragung „normaler“ nicht gestalteter Unternehmensstrukturen bis zu einer Neuregelung weiterhin möglich sein.
Handlungsempfehlung
Aufgrund der zu erwartenden Verschärfungen in den unter den Punkten 1-3 erwähnten Bereichen sollten sich insbesondere Unternehmer und deren Unternehmen auf eine mögliche Übertragung vor Inkrafttreten der Neuregelung vorbereiten, die
- weitgehend eigenfinanziert sind und daneben über Verwaltungsvermögen verfügen,
- 5-20 Arbeitnehmer beschäftigen oder
- Gefahr laufen, in die derzeit vollkommen unklare Bedürfnisprüfung hineinzugeraten.
Eine entsprechende Vorbereitung der Übertragung von Betriebsvermögen ist zu empfehlen, um im Falle des Bekanntwerdens einer verschärfenden Neuregelung rasch handeln zu können. In jedem Fall sollte – insbesondere bei kurzfristig vorzunehmenden Übertragungen – eine Rückabwicklungsmöglichkeit (Widerrufsrecht) vorgesehen werden, um für den Fall einer wider Erwarten entstehenden Schenkungssteuer die Schenkung widerrufen zu können.
Zu den Personen
Dr. Stephan Viskorf und Dr. Christoph Philipp, LL.M. sind Partner im Münchner Büro von P+P Pöllath + Partners. Ihre Schwerpunkte liegen in der Strukturierung und Steueroptimierung des privaten und betrieblichen Vermögens von Familienunternehmern, insbesondere im Hinblick auf alle rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. www.pplaw.com
Dr. Stephan Viskorf und Dr. Christoph Philipp, LL.M. sind Partner im Münchner Büro von P+P Pöllath + Partners. Ihre Schwerpunkte liegen in der Strukturierung und Steueroptimierung des privaten und betrieblichen Vermögens von Familienunternehmern, insbesondere im Hinblick auf alle rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.