Die Stiftung Familienunternehmen hat die Steuerhöhe errechnen lassen, die sich für einen durchschnittlichen Unternehmer aus der neuen Erbschaftsteuer ergibt.
Für Unternehmenserben können sich erhebliche Mehrbelastungen durch die Erbschaftsteuer ergeben, die seit Juli 2016 in Kraft ist. Dies geht aus einer Studie hervor, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen erstellt hat.
Darin schlussfolgern die Forscher vom ZEW, dass vor allem der Verschonungsabschlag gemessen am Betriebsvermögen stark ins Kontor schlage. Weitere Faktoren wie die volle Besteuerung des Verwaltungsvermögens würden die steuerlichen Daumenschrauben bei der Vermögensübertragung weiter anziehen. Dieser Mehrbelastung stünden zwar Erleichterungen gegenüber wie ein niedrigerer Kapitalisierungsfaktor von jetzt 13,75 sowie ein pauschaler Bewertungsabschlag von maximal 30 Prozent. Diese Begünstigungen können laut ZEW den Gesamteffekt aber bei weitem nicht kompensieren, sodass insgesamt eine „sehr viel höhere Erbschaftsteuerbelastung“ für den Otto Normal-Unternehmer unterm Strich stehen bleibe. Diesen Befund konstatieren die Forscher sowohl für Personenunternehmen als auch für Kapitalgesellschaften.
Bei einem Modellszenario kommt das ZEW zu dem Ergebnis, dass Deutschland mit dieser Steuererhöhung unter 20 Ländern zusammen mit Belgien Unternehmenserben am stärksten belastet. Sieben der aufgeführten Länder haben dagegen laut Modellrechnung überhaupt keine Steuer, unter ihnen Österreich und die Schweiz.