Energiekostendämpfungsprogramm kann jetzt beantragt werden

Energieversorger insolvent
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Das Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung für energieintensive Industrien ist seit wenigen Tagen gestartet. Möglich wurde dies durch eine Genehmigung der Europäischen Kommission für die sogenannte „Vierte Säule“ des Maßnahmenpakets zur Hilfe für Unternehmen, die besonders vom Ukraine-Krieg betroffen sind. Dieses Programm wurde bereits Anfang April beschlossen – nach gut drei Monaten kann es nun seine Wirkung entfalten.

Bis zu 50 Mio. EUR Förderung

Energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Mio. EUR erhalten. Das Hilfsprogramm hat nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ein Volumen von insgesamt bis zu 5 Mrd. EUR. Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Die Unternehmen müssen energie- und handelsintensiven Branchen zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören.

„Strikte Bonusverzichtregelung“

Zusätzlich muss es sich bei der Firma um einen energieintensiven Betrieb mit Energiebeschaffungskosten von mindestens 3% bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr handeln. Je nach der Betroffenheit des Unternehmens durch die hohen Energiepreise ist eine Förderung von bis zu 70% der Preisdifferenz zum früheren Durchschnittpreis möglich – bis zu einer Höchstgrenze von 70 Mio. EUR. Zugleich gelte aber eine „strikte Bonusverzichtregel“ für die antragsstellenden Unternehmen. Weitere Zugangsvoraussetzungen sind auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.

Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf seiner Website, dass in „einfach gelagerten Fällen“ Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von 80% der beantragten Summe innerhalb von wenigen Wochen möglich seien. Grundsätzlich sei das BFA angehalten, bis zum Ende des Jahres eine Auszahlung der beantragten Summen nach einer entsprechenden Prüfung vorzunehmen. Die Antragstellung muss bis zum 31. August 2022 erfolgen. Inzwischen gibt es nach Medienberichten aber bereits Überlegungen, das Hilfsprogramm zumindest bis zum Jahresende zu verlängern.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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