Eine „Januar-Hilfe“ kommt wohl nicht

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Das Jahr 2020 ist geprägt von der Corona-Krise und in Deutschland endet es unter anderem mit der „Novemberhilfe“ und einer „Dezemberhilfe“. Dabei geht es um die neuen Hilfspakete der Bundesregierung für die Unternehmen, die durch die neuen Beschränkungsmaßnahmen besonders getroffen wurden, wie die Veranstaltungsbranche und die Gastronomie. Gezahlt wird eine Entschädigung in Höhe von 75% des Umsatzes des entsprechenden Vorjahresmonats, seit vergangener Woche können die Anträge eingereicht werden. Schon jetzt scheint festzustehen, dass es eine „Januarhilfe“ nicht geben wird.

Sowohl Finanzminister Olaf Scholz als auch Wirtschaftsminister Peter Altmeier haben eine Neuauflage dieser umsatzbezogenen Hilfsprogramme im neuen Jahr bereits ausgeschlossen. Das liegt auch an den zunehmenden Diskussionen zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidenten über die Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen.

Aus der „Novemberhilfe“ wird eine „Januarhilfe“

Aus der „Novemberhilfe“ dürfte aber trotzdem eine „Januarhilfe“ werden, da sich die Auszahlung der Mittel nach aktueller Planung bis in das kommende Jahr verzögern wird. Nach übereinstimmenden Medienberichten wird noch an der notwendigen Softwarelösung gearbeitet. Die Fertigstellung sei für den 20. Dezember 2020 vorgesehen – vorher können also keine Anträge bearbeitet werden. Eine Auszahlung der Unterstützung ab dem 10. Januar 2021 ist wahrscheinlich.

Für den Übergang werden den Antragstellern Direkt- und Abschlagszahlungen zwischen 5.000 und 10.000 Euro gezahlt. Bei den Ministerpräsidenten mehren sich die Stimmen, die eine Erhöhung dieser Vorabzahlungen fordern. In der öffentlichen Diskussion werden Summen zwischen 100.000 und 500.000 EUR genannt – die kommenden Wochen dürften also spannend werden. Der Bund rechnet allein bei der „Novemberhilfe“ mit einem Finanzvolumen von 14 bis 15 Mrd. EUR.

Kritik an Hilfspaketen

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kritisiert bei den aktuellen November- und Dezemberhilfen, dass manche Betriebe nun mehr Geld verdienen würden, als wenn sie normal geöffnet hätten. Die Kritik richtet sich gegen die Erstattung von variablen Kosten, die für viele Betriebe nun gar nicht anfallen. Dies gelte vor allem im Gastronomie- und Veranstaltungsgewerbe. Das Wirtschaftsministerium erklärte dazu, dass es sich nur um Einzelfälle handele.

Überbrückungshilfe wird verlängert

Zugleich werden bisher bis zum Ende 2020 befristete Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2021 verlängert. Bei dieser «Überbrückungshilfe III» werden die Höchstsummen deutlich erweitert. Statt bislang maximal 50 000 EUR pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bis zu 200 000 EUR pro Monat. Im Bundeshaushalt 2021 sind für die Finanzhilfen insgesamt fast 40 Mrd. EUR eingeplant.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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