Notärzte für Unternehmen

Existenzbedrohende Krise: Was bleibt an Möglichkeiten, um den Konkurs zu vermeiden? Immer noch zu wenige Unternehmer kennen das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

Die Insolvenz ist nicht das Ende eines Unternehmens, sondern eine von mehreren Optionen bei der Sanierung. Eigenverwaltung und Schutzschirm bieten große Vorteile. Allerdings will diese Managementvariante gekonnt sein, ein Spezialist sollte das Unternehmen begleiten.

Beispiel Maria Soell GmbH: Mit hochtechnologischen Spezialfolien, etwa für den Transport von teurem Lammfleisch aus Neuseeland nach Europa, wollte sich das Familienunternehmen mit 120 Mitarbeitern einen neuen Geschäftszweig aufbauen. Doch die eigens gegründete Schwestergesellschaft litt unter hohen Anlaufkosten, der Markt entwickelte sich zu langsam, Maria Soell war der Zeit voraus.

Schließlich belasteten die Verluste die Liquidität des gesamten Unternehmens so stark, dass die Insolvenz drohte. Nach einem entsprechenden Hinweis und unter fachmännischer Begleitung entschied die Geschäftsführung sich frühzeitig dazu, den Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren zu gehen. Nach nur acht Monaten war das Verfahren beendet, das Unternehmen entschuldet, 120 Arbeitsplätze gerettet.

Die Medizin ist das Insolvenzrecht: Eigenverwaltung

Ein solches Sanierungsverfahren braucht Spezialisten, eben einen „Notarzt“ für Unternehmen. In Großbritannien nennt sich das Berufsfeld nicht umsonst: Company Doctor.

Die Eigenverwaltung ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens. Ihr großer Vorteil ist, dass die Geschäftsleitung im Amt bleibt, voll handlungsfähig ist und den Geschäftsbetrieb fortführt. Es gibt keinen Insolvenzverwalter. Das zuständige Insolvenzgericht bestellt lediglich einen Sachwalter, quasi einen amtlichen „Aufsichtsrat“, der das Verfahren und die Organe des Schuldners beaufsichtigt und die Interessen der Gläubiger vertritt. Dieses Zusammenspiel leitet ein in diesem Verfahren geübter Sanierer in der Rolle eines Chief Restructuring Officers (CRO) – eben der Notarzt.

Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführer durch die Krise und an Haftungsfallen vorbeizulotsen. Dies gelingt umso besser, je früher die Geschäftsleitung den Antrag stellt. Auch das ist wie beim Arzt: Je früher man bei Beschwerden zum ihm geht, desto größer sind die Heilungschancen.

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