Viele führende Experten aus der Wirtschaft rechnen aufgrund der Coronapandemie mit einer Flut von Insolvenzen, die auch heute noch gesunde Firmen empfindlich treffen kann. In Krisensituationen kann die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Unternehmen eine wirksame Hilfe sein. VON DR. HEINRICH BEYER UND DR. ROLF LEUNER
So könnten beispielsweise Mitarbeiter in Form eines „Investivlohns“ zunächst auf die Auszahlung von Gehaltsbestandteilen verzichten oder gar Geldbeträge einlegen, um ihr eigenes Unternehmen krisensicherer zu machen. Bislang galt hier jedoch immer die Einschränkung, dass der Gesetzgeber dafür die nötigen steuerlichen Voraussetzungen schaffen müsste. Solange die derzeitigen, jedenfalls im EU-Ländervergleich verschwindend geringen Freibeträge nicht signifikant erhöht werden, können Stiftungsmodelle eine Lösung sein. Folgende Merk-male charakterisieren diesen Mitarbeiterbeteiligungstyp, die „Mitarbeiterstiftung“:
- Der Zufluss von Unternehmensanteilen führt bei den Beschäftigten nicht dazu, dass Steuern und Sozialabgaben auf etwas zu zahlen sind, das ihnen (noch) nicht zugeflossen ist.
- Die Arbeitnehmer müssen kein erspartes und versteuertes Geld einlegen; das Privatvermögen ist geschützt.
- Die Arbeitnehmer versteuern ohne Risiken nur das und genau zu dem Zeitpunkt, was sie tatsächlich in Geld von der Mitarbeiterstiftung ausgezahlt bekommen („Pay as You Earn“), bei korrekter Gestaltung als Kapitalertrag ohne Sozialversicherungsbeitrag.
Ausgangspunkt des Stiftungsmodells ist der Verzicht von Arbeitnehmergruppen auf zukünftige Gehaltsbestandteile unter gleichzeitiger Gewissheit, dass sie künftig in jedem Fall überkompensiert werden.
Dazu überführen der Unternehmer beziehungsweise die Anteilsinhaber des Unternehmens im Gegenzug regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Anteilen (beispielsweise 10%) auf die Mitarbeiterstiftung mit einem abgestuften Überführungs- und Rückerwerbskonzept. Der abtretende Unternehmer legt der Stiftung dabei auf, einen bestimmten Prozentsatz der auf die übertragenen Anteile ausgekehrten Gewinne seines Unternehmens an die partizipierende Belegschaft auszukehren. Dies geschieht so lange, bis jeder Mitarbeiter einen vordefinierten Wert – der über dem Betrag des individuellen Gehaltsverzichts liegt – zurückerhalten hat.
Im Hinblick auf die Stimmrechtshoheit dieser an die Stiftung übertragenen Anteile sind je nach Ausgestaltung der Stiftungsverwaltung verschiedenste Wege denkbar: von der Steuerung durch den Unternehmer bis hin zur Steuerung durch den Betriebsrat. Die Vorteile eines solchen Modells liegen in:
- der Flexibilisierung der Personalkosten des Unternehmens und der Chance für die Arbeitnehmer, einen höheren Auszahlungsbetrag zu erhalten,
- der sofortigen Umsetzbarkeit – trotz der nur wenig attraktiven Gesetzeslage,
- der niedrigen Steuer- beziehungsweise Abgabenlast sowohl beim beteiligenden Unternehmer als auch beim Arbeitnehmer, da die Auskehrungen der Stiftung unter bestimmten Bedingungen als Kapitalertrag gewertet werden, und
- der Möglichkeit eines klugen Stimmrechtsmodells für die auf die Stiftung übertragenen Anteile.
ZU DEN PERSONEN
Dr. Heinrich Beyer ist seit 2006 Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Kassel. Er ist Autor beziehungsweise Co-Autor vielfältiger Publikationen zu den Themen Unternehmensführung und Mitarbeiterbeteiligung. www.agpev.de
Dr. Rolf Leuner ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner von Rödl & Partner. Er engagiert sich seit Jahren in der AGP und war einer der maßgeblichen Berichterstatter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bei der Novellierung des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes (MKBG) 2009. www.roedl.de
Dieser Beitrag ist erschienen in der Unternehmeredition 3/2020.