„Der Gesetzgeber hat schnell und richtig gehandelt“

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Seit zehn Jahren kennt die Zahl der Insolvenzfälle in Deutschland nur eine Richtung: nach unten. 2019 wurde bei 18.749 ein historische Tiefstand seit Einführung der heutigen Insolvenzordnung im Jahr 1999 verzeichnet – das dürfte sich nun schlagartig ändern.

Unternehmeredition: Herr Dr. Becker, kurz formuliert: Wie schlimm ist die Lage in der Wirtschaft?
Becker: Wir rechnen mit einer signifikanten Steigerung der Insolvenzfallzahlen. Die Pandemie betrifft nahezu alle Wirtschaftsunternehmen – das ist der Unterschied zur Finanzkrise 2008/09. Vor diesem Hintergrund könnten die Fallzahlen sogar noch stärker zunehmen. Andererseits gibt es bei der aktuellen Krise deutlich umfangreichere Hilfsmaßnahmen des Staates, sodass Betriebe bessere Überlebenschancen haben. Im ersten Monat nach den Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen hatten wir viele Anfragen von Unternehmen, die sich nach den rechtlichen Möglichkeiten und eventuellen Pflichten erkundigt haben.

Wie beurteilen Sie die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht?
Der Gesetzgeber hat hier nach unserer Ansicht schnell und richtig gehandelt. Viele Firmen haben nun „mehr Luft“ bekommen. In zahlreichen Fällen hätte sonst schon wegen einer fehlenden Fortbestehungsprognose ein möglicher Insolvenzgrund vorgelegen. Ob eine Verlängerung dieser Regelung sinnvoll ist, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. In vielen Stellen scheint die Wirtschaft wieder an Fahrt aufzunehmen. Prognosen sind aktuell sehr schwierig. Wenn wir die Unternehmenszahlen aus dem zweiten Quartal sehen, dann wird sich ein konkreteres Bild ergeben.

Kann die Eigenverwaltung Erleichterung bringen?
Die Eigenverwaltung wird sich weiter durchsetzen. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn die Fortführung des Unternehmens steht hier – neben der Befriedigung der Gläubigerinteressen – im Mittelpunkt. Für das Verfahren ist es von Vorteil, wenn das Management am Ruder bleibt, denn es kennt den eigenen Betrieb, den Markt und die Mitbewerber. Die Eigenverwaltung eignet sich in erster Linie für größere Verfahren aufgrund der umfangreichen Vorbereitung und der vielen Beteiligten. Die Verfahrenskosten müssen aber nicht höher sein als bei einem Regelverfahren – das ist schon per Gesetz so geregelt.

Wünschen Sie sich über die Krise hinaus Anpassungen im Insolvenzrecht?
Wir müssen Tempo aufnehmen bei der Einführung des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens. Es liegt seit Sommer 2019 eine EU-Richtlinie vor und es gab bereits vorbereitende Gespräche von Experten mit dem Justizministerium. Leider ist seitdem nicht mehr viel passiert, obwohl gerade in der aktuellen Situation neue Instrumente sehr hilfreich sein könnten. Auch eine Eigenverwaltung ist und bleibt ein Insolvenzverfahren mit allen Anforderungen des Insolvenzrechts. Durch eine Insolvenz verringert sich der Unternehmenswert – der Kuchen, der verteilt werden kann, wird für alle Beteiligten kleiner. Es sollten immer die Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen werden, die für das Unternehmen sinnvoll sind – und das ist nicht zwingend eine Insolvenz. Eine Sanierung in einer Insolvenz ist jedenfalls dann sinnvoll und erforderlich, wenn andere Maßnahmen nicht funktionieren.

Herr Dr. Becker, besten Dank für Ihre detaillierten Einschätzungen.


ZUR PERSON

Dr. Christian Becker ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, berät national und international tätige Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity, Kapitalmarktrecht und Restrukturierung.

 

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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