Wenn Unternehmen in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten, ist eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich. Nach übereinstimmenden Medienberichten können im Falle einer Notlage des Unternehmens durch die Corona-Krise die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung bis Juni 2020 gestundet werden. Nach aktueller Planung sollen dafür auch keine Stundungszinsen berechnet werden.
„Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, können die Beiträge vorübergehend stunden, also später zahlen. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen). In einer Pressemeldung des GKV vom 25. März heißt es aber auch, dass Unternehmer vor einer Stundung der Sozialversicherungsbeiträge „alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft“ haben müssen. Gleichzeitig kündigt der GKV an, bei Bedarf die Stundungsregelung auch zu verlängern.
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Stand: 25. März, 11 Uhr
Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.