Überbrückungshilfe I – Antragsfrist läuft ab

Überbrückungshilfe I, Antragsfrist
Quelle: Adobe Stock; © Egor

Die Antragsfrist für die “Überbrückungshilfe I” endet am Freitag, 9. Oktober. Danach ist die Beantragung von Förderungen nicht länger möglich. Die Überbrückungshilfe I betrifft die Monate Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die Förderung wird für laufende Fixkosten gezahlt. Ausführliche Informationen über die Kriterien gibt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Anträge werden ausschließlich bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer angenommen.

Antragsfrist für Überbrückungshilfe II nicht betroffen

Das Programm „Überbrückungshilfe II“ ist davon allerdings nicht betroffen und läuft bis zum Jahresende weiter. Hier gelten darüber hinaus flexiblere Kriterien und die Fördersätze fallen auch höher aus. Allerdings muss, wie schon beim ersten Programm, ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Anträge stellen.

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Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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