KfW lockert Bedingungen für Schnellkredite abermals

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Für das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind die Bedingungen kurz nach dem Start noch einmal gelockert worden. Nach den neuen Regelungen können auch Unternehmen die KfW-Schnellkredite erhalten, die den Sprung in die Gewinnzone erst 2019 geschafft haben. Die bisherigen Vorschriften hatten vorgesehen, dass die Unternehmen in den Jahren 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielten.

Die neuen Schnellkredite stehen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind. Hier trägt der Bund das komplette Risiko bis zu einer Darlehenssumme von 800.000 EUR. Die Schnellkredite sind mit einem Zinssatz von drei Prozent etwas teurer als die bereits Ende März aufgelegten KfW-Hilfskredite, bei denen ein Teil des Risikos bei den Hausbanken verbleibt und eine Kreditprüfung erfolgt.

 

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Stand: 17. April, 11 Uhr

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Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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