Die Corona-Hilfen der Bundesregierung und der Bundesländer für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt seien bereits Corona-Hilfen im Volumen von 69,0 Milliarden Euro bewilligt worden, heißt es in einer Mitteilung von dieser Woche. Diese setzen sich zusammen aus dem KfW-Sonderprogramm (44,2 Milliarden Euro), den Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (14,3 Milliarden Euro), dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6,4 Milliarden Euro) sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (923 Millionen Euro) und Großbürgschaften (2,7 Milliarden Euro). Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen wurden ca. 58.100 Anträge im Volumen von rund 940 Millionen Euro gestellt und rund 544 Millionen Euro bewilligt.
6.000 Unternehmen in Bayern bekommen Hilfe
„Schnelle und unbürokratische Hilfe ist das wichtigste Mittel, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen sicherzustellen“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) zu den aktuellen Zahlen. Denn in Bayern haben bisher über 6.000 Unternehmen und Einrichtungen bereits mehr als 115 Millionen Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen aus der Überbrückungshilfe erhalten. Die von der LfA Förderbank Bayern im Auftrag der Staatsregierung aufgelegten Corona-Finanzhilfen werden von den bayerischen Unternehmen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums weiterhin stark nachgefragt.
Überbrückungshilfen wenig abgerufen
Eher schleppend erfolgt allerdings der Abruf der neuen Fördergelder im Rahmen der Überbrückungshilfen. Denn bisher wurden von den 25 Mrd. EUR, die zur Verfügung stehen, erst rund 1 Mrd. EUR abgerufen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte dies mit dem Ablauf des Antragsverfahrens. Kritik gibt es unter anderem daran, dass die Anträge nur durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gestellt werden können. Ein zusätzlicher Ausgabeposten für die Firmen.
Voraussetzung für Corona-Hilfen teils schwer zu erfüllen
„Viele Unternehmen können die Überbrückungshilfe nicht nutzen, weil sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen: Die 60-Prozent-Hürde, der Anteil der Fixkosten und der verzögerte Umsatzeinbruch“, erklärt Andreas Steinberger, Ecovis-Unternehmensberater und Fördermittel-Experte. Viele Unternehmen seien in der Krise kreativ gewesen und hätten ihr Geschäftsmodell erweitertet, um den Umsatzrückgang abzufedern. Sie haben zwar noch immer weniger Umsatz, aber eben nicht in den Monaten April und Mai. Hier müssten sie einen Gesamtrückgang um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. Andernfalls sind sie nicht förderberechtigt.
Der verzögerte Umsatzeinbruch könnte nach Ansicht von Steinberger auch die Baubranche treffen. Die Auftragsbücher waren zu Jahresbeginn gut gefüllt und die Umsätze auch in der Hochphase der Krise gesichert. Das Problem sein nun fehlende Folgeaufträge, wodurch eine verzögerte Schieflage droht.
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Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.