Die Corona-Krise hat für Aktiengesellschaften auch Auswirkungen auf die
Ad-hoc-Publizitätspflichten. Wenn sich aufgrund der Auswirkungen der
Pandemie wesentliche Daten der Geschäftsentwicklung ändern – oder eine
Änderung zu erwarten ist - dann kann die Veröffentlichung einer Ad-hoc-
Meldung angezeigt sein. Dies gilt unter Umständen auch, wenn leitende
Manager erkrankt sind.