Entscheiden sich Gesellschafter für einen Unternehmensverkauf, scheiden Private Equity-Fonds häufig als Käufer aus. Dabei können sich durchaus wirtschaftlich attraktive Transaktionsmöglichkeiten für den Veräußerer eröffnen.
Anders als beim Unternehmensverkauf an einen strategischen Käufer können Private Equity-Investoren dem Verkäufer einen schrittweisen Rückzug aus dem Unternehmen über eine fortbestehende Minderheitsbeteiligung anbieten. Dazu veräußert der Verkäufer alle seine Anteile an die Erwerbergesellschaft des Investors und nutzt einen Teil des Erlöses für den Erwerb von Anteilen an der Erwerbergesellschaft. Der Verkäufer geht eine Rückbeteiligung ein, ist wie das Private Equity-Haus mittelbar am Unternehmen beteiligt und partizipiert somit weiter am Unternehmenserfolg. Erfolgt der Verkauf zu einem wirtschaftlich nicht optimalen Zeitpunkt, kann er seine Position so verbessern. Zudem lässt sich eine Rückbeteiligung unter Umständen steuerneutral gestalten, indem etwa ein Teil der Gesellschaftsanteile nicht veräußert, sondern in die Erwerbergesellschaft eingebracht wird und die Rückbeteiligung so in Form eines steuerfreien Anteilstausches erfolgt.
Gerade im Mittelstand ist die vollständige Aufgabe von Beteiligung am und der Tätigkeit im Unternehmen persönlich ein schwerer, auch für das Unternehmen einschneidender Schritt. Gemeinsam mit der Rückbeteiligung kann aber eine erwünschte Begrenzung der aktiven Tätigkeit des Verkäufers im Unternehmen erfolgen, etwa indem der verkaufende Gesellschafter dem Unternehmen künftig als Beirat, Aufsichtsrat oder in einer Beraterfunktion zur Verfügung steht, sodass seine operative Verantwortlichkeit und zeitliche Verfügbarkeit ebenfalls dosiert reduziert werden können.