Biogas-Anlagen: Wie bewerten?

Vorbei der Boom: Wegen schwankender Rohstoffpreise und ineffizienter Produktion müssen zahlreiche Biogas-Anlagen veräußert oder restrukturiert werden. Die Bewertung ist herausfordernd. 

Die atemberaubende Entwicklung auf dem Markt für Biogasanlagen ist zu einem Stillstand gekommen. Aufgrund der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 und der Gesetzesnovelle, die noch 2016 in Kraft treten soll, haben viele Investoren den Rückzug angetreten – ein Zubau an Neuanlagen ist kaum noch wahrzunehmen. Auch die Bestandsanlagen, deren Anzahl der Fachverband Biogas für 2015 auf über 8.000 Anlagen prognostizierte, geraten mehr und mehr unter Druck. Erhebliche Verteuerungen bei den Rohstoffpreisen sowie technische Mängel und neue gesetzliche Auflagen, die Sanierungsmaßnahmen wie auch Ersatzinvestitionen erforderlich machen, haben bei den Betreibern teilweise zu merklichen Zusatzkosten geführt und aus zahlreichen Anlagen Restrukturierungsfälle gemacht. Wurden in der Vergangenheit Bewertungen von Biogasanlagen zumeist für Gesellschafterwechsel oder zur Klärung steuerlicher Aspekte bei Erbschaften und Familienstreitigkeiten benötigt, ist heute vermehrt die Krisensituation der Anlage – bis hin zur Zahlungsunfähigkeit des Betreibers – Anlass für ein durch Banken, Insolvenzverwalter und Investoren getriebenes Bewertungsgutachten.

Bewertungsmethodiken für Biogas-Anlagen

Aktuell existiert noch kein einheitlicher Leitfaden für die Bewertung von Biogasanlagen. Sachverständigen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern wird ein erhebliches Maß an Expertise bei der Bewertung von Biogasanlagen abverlangt – vor allem technische, aber auch rechtliche Kenntnisse der Biogasproduktion sind hierfür maßgeblich. Gängige Bewertungsverfahren sind:

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