Mit jedem Generationswechsel wächst in Familienunternehmen im Regelfall die Zahl der Familienmitglieder, die im Unternehmen tätig sind oder zumindest mit ihm verbunden sind. Dieser Herausforderung müssen sich Unternehmen regelmäßig stellen.
Große Gesellschafterkreise sind komplexe Angelegenheiten in Familienunternehmen, aus denen sich häufig delikate Konstellationen ergeben. So war es auch bei der Fa. Stapf GmbH (Name verändert), die mit fast 500 Mitarbeitern Metallteile für den Maschinenbau fertigt. Neben Hermann Stapf als Geschäftsführendem Gesellschafter gab es noch zwei Brüder als Geschäftsführer, die ebenfalls im Unternehmen tätig waren. Seine beiden Söhne und zwei Söhne seiner Brüder galten als mögliche Nachfolger. Die weiblichen Nachkommen waren zum Teil ebenfalls schon im Unternehmen tätig, gehörten aber nicht der Geschäftsleitung an.
Es galt eine Entscheidung zu treffen, wie die Zusammensetzung der künftigen Geschäftsführung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge aussehen sollte. Einschließlich der Frage, ob diese gegebenenfalls auch familienfremde Personen umfassen könnte. Es liegt auf der Hand, dass bei solchen Entscheidungen nicht nur rationale Gründe eine Rolle spielen, sondern auch familiäre Interessen mit hineinspielen. Wie löst man ein solches Dilemma, ohne dass das Unternehmen und/oder der Gesellschafterfrieden Schaden nimmt?
In dieser Situation kann einem Beirat eine ganz wesentliche Aufgabe zukommen. Seine Rolle kann hierbei von der Aufstellung eines Nachfolgeplans und der Formulierung von Auswahlkriterien für einen potenziellen Nachfolger über dessen Auswahl bis hin zu einer Notfallgeschäftsführung reichen. Bei dieser übernimmt der Beirat selbst für eine begrenzte Zeit die Geschäftsführung. In letzterem Fall ist bei einem plötzlichen Ausfall des Unternehmers für die Fortführung der Geschäfte Sorge getragen und somit ein hohes Maß an Kontinuität gewährleistet. Allerdings setzt sie eine bereits langfristige Zusammenarbeit mit einem Beirat voraus, sodass dessen Mitglieder schon mit den wesentlichen Unternehmensaspekten vertraut sind. Außerdem müssen die erforderlichen Qualifikationen im Beirat vorhanden sein.