Die bayerische Staatsregierung hat als erstes Bundesland in Deutschland ein konkretes Hilfsprogramm für Unternehmen und Freiberufler aufgelegt. Ziel ist es dabei, von den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie betroffenen Betrieben schnell und unbürokratisch eine Finanzhilfe zukommen zu lassen. Auf der Website des bayerischen Wirtschaftsministeriums kann ein entsprechender Antrag heruntergeladen werden.
Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
Bei diesem Soforthilfe-Programm handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss und nicht um einen Kredit. Diese Mittel müssen also nicht zurückgezahlt werden. Anträge können von Unternehmern mit bis zu 250 Beschäftigten sowie selbstständigen Freiberuflern gestellt werden.
Höhe des Zuschusses bis 30.000 EUR
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 EUR
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 EUR
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 EUR
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 EUR
Wie funktioniert das Verfahren?
Betroffene Unternehmer und Freiberufler können den Antrag herunterladen und anschließend ausfüllen. Der vollständige und unterschriebene Antrag kann dann als Scan, PDF oder Foto an die jeweilig zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde (in der Regel die Bezirksregierung), in deren Bezirk die Betriebstätte bzw. Arbeitsstätte des Antragstellers liegt. Die Soforthilfe wird unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Eine Liste der zuständigen Behörden und zum Verfahren finden Sie hier.
500 Mio. Bürgschaftsrahmen der LfA Förderbank
Neben dem Soforthilfe-Programm stellt die bayerische Landesregierung einen erhöhten Bürgschaftsrahmen der LfA Förderbank zur Verfügung. Das Volumen wurde auf 500 Mio. EUR erhöht und der Freistatt steigert seine Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit auf 80%. Zusätzlich sollen alle Förderanträge beschleunigt bearbeitet werden.
Andere Bundesländer wollen nachziehen
Die Landesregierung von Brandenburg plant die kurzfristige Auflage eines 500 Mio. EUR schweren Rettungsschirms für Unternehmen und kleine Betriebe. Der Berliner Senat will diese Woche noch ein Programm mit direkten Liquiditätshilfen bereitstellen. Nordrhein-Westfalen plant einen Rettungsschirm noch in dieser Woche – bereits jetzt stellt die Bürgschaftsbank NRW eine sogenannte 72-Stunden-Expressbürgschaft zur Verfügung. In Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Auch die Landesregierung in Baden-Württemberg wird Direkthilfen für kleine und mittlere Unternehmen bereitstellen – Details liegen noch nicht vor.
Wir informieren Sie auf unserer Seite www.unternehmeredition.de/corona kontinuierlich über neue Entwicklungen und Möglichkeiten zur Förderung.
Stand: 19. März, 14 Uhr
Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.